Beiträge von padde

    Ich dachte, ich mach hier mal kurz ein klein wenig Werbung für eine Serie, die ab dem kommenden Wochenende immer samstags um 14.40 Uhr auf ProSieben läuft (nebenbei bemerkt ein sch*** Sendeplatz, im Sommer um die Uhrzeit, das kann fast nur schief gehen). Sie stammt aus der selben Feder wie "Two and a Half Man" und lief in den USA bereits erfolgreich über zwei Staffeln auf CBS und wird dort auch mit mindestens zwei weiteren Staffeln fortgesetzt. Ich habe bereits alle beide Staffeln auf Englisch gesehen (die Mitschnitte aus dem US-TV gibt's bei den Serienjunkies) und bin jetzt mal gespannt, wie die Serie auf Deutsch rüber kommt. Zugegeben sind meine Erwartungen in dieser Hinsicht eher sehr weit unten angesiedelt, aber es soll ja noch Wunder geben...

    Als kleine Appetitmacher hier mal die Werbespots, die vor Start der ersten Staffel auf CBS liefen...

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    Hat zufällig jemand nen movement
    Plan für Hahn heute ?

    Ich zitiere mal aus dem Hahn Spotterforum:

    Zitat

    Also im Prinzip hat man schon so um die 50 Landungen pro Tag, allerdings 90-95% Ryanair. Hier kannst Du den täglichen Pax-Flugplan sehen:
    http://www.hahn-airport.de/default.aspx?menu=arrivals&cc=de

    Wie Du sicherlich merkst, alles nur Ryanair Wink
    Standardmäßig gibt es dann noch 1-2 Evergreen Jumbos am Tag (immer zu verschiedenen Uhrzeiten) und ca. 1 Atlas 747 täglich. Dazu kommen regelmäßige Frachtflüge, u.a. Aeroflot Cargo mit ca. 10 MD-11-Flügen in der Woche, Emirates SkyCargo 747 (So, Mo, Do, Fr), Egypt Air Cargo A300 (Mi, Do, Fr, So), World MD-11 (Fr, Sa) und Air Armenia AN-12 (So). Truppentransporte finden hauptsächlich mit Northwest 747-200 und Delta 767-300 statt. Außerdem hin und wieder Ad-Hoc Charterflüge verschiedener Airlines. Aber alles unregelmäßig, was heißt, dass man muss auch etwas Glück mitbringen muss, wenn man zum Hahn fährt! Wenn Du also Pech hast, stehst Du 3 Stunden am Platz und es bewegt sich nur Ryanair!

    Naja...mir ging's auch mehr darum das die ehemals empfohlenen Systenanforderungen nun zu den minimalen geworden sind. Dass die Sim wohl ordentlich Rechenpower braucht, ist klar, da muss man sich nur die zahlreichen Videos auf Youtube anschauen.

    Mich persönlich ärgert es aber schon ein wenig, da ich nach den alten Voraussetzungen vielleicht zumindest mal hätte reinschnuppern können. Jetzt ist das wohl nicht mehr der Fall, da fehlen ein paar MB Grakaspeicher.

    Die Anforderungen sind aber nicht ganz ohne...

    Das letzte Mal als ich auf der Seite war, waren das noch die Recommended Requirements...

    Wenn du die Videofunktion der 50D nicht benötigst, versuche noch eine neue 40D zu bekommen.
    Für den Preis vermutlich derzeit das Beste, was man bekommen kann!

    5D würde mich auch reizen, aber der Body-Preis ist zu hoch.

    Welche Videofunktion? Ich glaub, das ist mittlerweile einer der meistgeschriebenen Sätze in den Foren wenn es darum geht, soll ich mir eine 50D oder 40D kaufen.... :rolleyes:

    Die wesentlichen Vorteile der 50D sind wohl das bessere Display, ein verbesserter LiveView und die Fokuskorrektur bei bis zu 20 Objektiven (bei Zooms allerdings nur begrenzt nützlich, da die selten über den gesamten Brennweitenbereich einen einheitlichen Back- oder Frontfocus haben). Über Verbesserungen in Sachen Rauschfreiheit, MP usw. lässt sich sicherlich streiten...


    Das sind die Wettermänner in den USA ;) Also wie man das in diesen filmen immer so sieht, das die da mit dicken trucks rumfahren um irgendwelche sonden abzusetzten, die gibts wirklich und zwar vom center for severe weather research (also die zentrale zu untersuchung von ungewöhnlichem wetter :P )
    Gennant werden diese trucks glaub ich DOW.

    Sowas muss man wissen wenn man 10 monate in Kansas verbracht hat :lol2:

    Hier mal der Link zum NSSL...einfach mal ein bisserl rumsurfen auf der Seite dann sieht man denke ich recht schön was die so alles machen. Unten bei "NSSL in the field" gibt's auch noch ein kleines Video...

    Ich sach mal nix....dumm gelaufen!

    http://www.chilloutzone.to/video/21-von-22-selfowned.html

    :rofl: :rofl: :hehe: :lol2:

    Hehe...live gesehen...selten dämlich... :rofl:

    Zwar schon etwas länger her, aber wohl der dümmste Safety Car Fahrer ever...

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    Es gibt ja ein Tool, dass die VORs, NDBs, etc. teilweise auf den neuesten Stand bringt. Wurde das eventuell verwendet? Weil dann kann es zu Problemen mit dem internen Flight Planner kommen, da die Airways teilweise über diese Navaids definiert sind, die aber wiederum jetzt teilweise nicht mehr vorhanden sind. Man kann dann wohl in der fs9.cfg die Airways auch manuell ausschalten. Das sollte die Abstürze im Flight Planner dann eigentlich beseitigen.

    Auch ganz nett...

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    Hmmm...ok...dann hier noch eine Alternative in 5 Teilen. Die Qualität ist sogar besser. Leider hat bei Teil 3 und 5 die WMG zugeschlagen. Wer die Songs hat, kann sich die aber auch einfach parallel abspielen.
    Teil 3: Jet - Are you gonna be my girl
    Teil 5: Van Halen- Right Now

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    Jap...das muss man hier wirklich berücksichtigen...die Größe des Sensors macht hier einen guten Teil des Preises aus...allerdings muss man auch berücksichtigen, dass der angegebene Preis noch ohne MwSt. ist ;)

    A Tribute to the Tomcat.......

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    Wieso soll ein normales Foto von einer Person in einer "Zeitung" gegen die Menschenrechte verstoßen? Ich habe z.B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SchülerVZ keine Absatz gefunden, der die externe Verwendung und Verbreitung von Informationen behandelt. Juristisch also möglicherweise dünnes Eis.


    Da die Medien ungehindert an die Daten herangekommen sind, ist davon auszugehen, dass die verstorbenen Personen zuvor ihre Einwilligung erteilt haben. Dies geschieht ja bereits in der Praxis durch die allgemeine Freigabe des eigenen Profils. Man darf sich nicht beschweren. Wem es nicht passt, der sollte diese Angebote einfach nicht in Anspruch nehmen.

    Im Vergleich zu StudiVZ sind die AGBs bei SchülerVZ tatsächlich eventuell etwas nachlässig. Aber es finden sich dennoch zwei Passagen, die es doch etwas fragwürdig erscheinen lassen, würde eine Zeitung Bilder aus diesem Netzwerk verwenden.

    Zitat

    2.1 Voraussetzung einer Anmeldung bei schülerVZ als Nutzer ist ein Mindestalter von zwölf (12) Jahren und die Eigenschaft als Schüler / Schülerin. Darüber hinaus muß das künftige Mitglied die erforderliche Einsichtsfähigkeit und Reife besitzen, um die Bedeutung der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der persönlichen Daten zu verstehen. Mit der Anmeldung versichert der Nutzer daher gegenüber dem Betreiber, das zwölfte (12.) Lebensjahr vollendet zu haben und sich über die Bedeutung der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der persönlichen Daten bewußt zu sein. Der Betreiber ist berechtigt, die Personalien, insbesondere das Alter des Nutzers anhand geeigneter amtlicher Papiere zu prüfen.

    Zitat

    2.4 schülerVZ bietet die Dienste seiner Plattform ausschließlich für private Zwecke an. Eine gewerbliche Nutzung ist nicht erlaubt. Mit der Anmeldung versichert der Nutzer, die Dienste nur für private Zwecke zu nutzen.

    StudiVZ hat da noch einen eigenen Abschnitt:

    Zitat

    5.4 Bei der Nutzung der Inhalte innerhalb des studiVZ-Netzwerkes

    5.4.1
    Die Nutzung des studiVZ-Netzwerkes und seiner Anwendungen darf ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgen. Nutzer dürfen daher die Kontaktdaten anderer Nutzer, die über das studiVZ-Netzwerk zugänglich sind, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die eigene private Kommunikation. Nicht gestattet ist deshalb z.B. die Verwendung der Daten eines Nutzers zum Zwecke der Personaldatenerhebung durch Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Personal- bzw. Arbeitsvermittler, Universitäten, Fachhochschulen oder durch vergleichbare öffentliche oder private Bildungseinrichtungen.

    5.4.2
    Jede Nutzung, die darauf abzielt, das studiVZ-Netzwerk, über dieses zur Verfügung gestellte Anwendungen oder zugänglich gemachte Inhalte geschäftsmäßig, gewerblich oder sonstig kommerziell zu verwenden, ist untersagt. Es gilt den für alle Nutzer verbindlichen Verhaltenskodex für die Nutzung des studiVZ-Netzwerkes zu beachten, der auch strenger sein kann als geltende gesetzliche Vorschriften und der abrufbar ist unter: http://www.studivz.net/l/rules/

    5.4.3
    Die über das studiVZ-Netzwerk zugänglichen Inhalte dürfen – mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle – nicht ohne Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber kopiert, verbreitet oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden. Untersagt ist insoweit auch der Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten, wie z.B. Crawlern (alias Spider oder Robot, kurz: Bot).