Moin,
Das meiste wurde ja schon geschrieben, insofern gibt es nicht mehr allzuviel zu ergänzen, außer zwei Kleinigkeiten:
Folgende Konstellation: Ich befinde mich noch einige Seemeilen vor HMM VOR auf FL90 außerhalb der D-Kontrollzone von FMO.
Ab FL50 gelten im LR E auch die Halbkreisflughöhen.
Diese staffeln die Flughöhe ja nicht nur in die Flugrichtungen (0°-179° -> ungerade Tausender und 180°-359° -> gerade Tausender), sondern staffeln auch IFR und VFR Verkehr.
IFR fliegt auf den ganzen Tausendern, während VFR auf den Tausendern plus 500ft fliegt.
Während Du also auf FL 90 fliegst, also in 9000ft bezogen auf NN, was bedeutet, dass Du in der Halbkreisfughöhe für 180° - 359° fliegst, befindet sich ein VFR-FLieger, der in gleicher Richtung fliegt, immer noch 500ft über Dir.
Was ist mit VFR-Verkehr? Wenn der nicht aufpasst, kann es doch zur Kollision kommen, oder?! Denn er ist ja unkontrolliert.
Dass er unkontrolliert ist, entbindet ihn aber nicht von seiner Pflicht aufzupassen und seinen Flugregeln zu folgen.
Denn eines darfst Du ja nicht vergessen:
Wenn ein VFR-Flieger im LR E fliegt, dann nur dann, wenn auch die entsprechenden Voraussetzungendafür gegeben sind.
Er muss also die vorgeschriebenen Sichtbedingungen vorfinden, sonst muss er den LR verlassen.
Diese Sichtbedingungen sind so gewählt, dass sie ein rechtzeitiges Erkennen von anderem Verkehr ermöglichen, der ja auch deutlich schneller sein kann, als man selbst in seiner C172 (und hier sei zusätzlich angemerkt, dass es in Höhen unterhalb von FL100 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von max. 250Kts, geltend für alle Luftraumklassen gibt).
(Im LR G darf ein VFR-FLieger z.B. Wolken nicht berühren, er darf aber bis zu diesem Punkt an sie heranfliegen, während LR E vorschreibt, dass man waagerecht 1.5 KM und senkrecht 1000ft Abstand einzuhalten hat, ... eben um in der Lage zu sein, einen IFR-FLieger rechtzeitig aus den Wolken kommend zu erkennen und ggf. ausweichen zu können, oder aber auch um dem IFR-Flieger, der aus den Wolken kommt zu ermöglichen, ggf. auszuweichen, wenn die Vorflugsregeln dies erfordern, denn er hat aufgrund der Tatsache, dass er IFR fliegt, keine Sondervorflugrechte.
Oberhalb FL50 sollten die Flieger ohnehin 500ft gestaffelt fliegen, aber es kann natürlich immer auch lfz. im Steig- oder Sinkflug geben, daher gelten die Vorflugsregeln auf jeden Fall und für alle im LR anwesenden gilt, die Fenster sind bezahlt, also dürfen sie auch zum Rausschauen benutzt werden :).
Wenn ein VFR-Flieger in den LR E einfliegt, dann muss er aufpassen, denn er muss sich darüber im Klaren sein, dass er hier den LR mit IFR-Verkehr teilt.
Genauso wie der IFR Verkehr sich im Klaren darüber sein muss, dass er sich in einem LR befindet, der bei entsprechenden Sichtbedingungen einen Einflug von VFR-Verkehr erlaubt und er hat sich an die Flugregeln zu halten.
Nach IFR-Regeln zu fliegen heißt ja nicht, sich die Scheiben zukleistern und fortan nur noch seine Instrumente hypnotisieren zu dürfen :).
Das gilt btw. auch für Flüge in reinen IFR-Lufträumen ... der verantwortliche Lfz-führer heißt ja nicht umsonst so.
Dass er einen Lotsen hat, der ihn führt, entbindet ihn nicht von der Plficht, auch selber aufzupassen.
Klar, in Wolken geht das nicht, aber unter Bedingungen, in denen er das kann, muss er es auch tun.
Gibt genug Situationen, in denen ein IFR Flieger einem anderen ausgewichen ist, wei der Lotse hat auch mal etwas nicht bemerkt hat ... auch das sind Menschen ;).
Und auch der VFR-Flieger muss aufpassen, und zwar ungeachtet der Frage, ob der Verkehr in seiner Nähe VFR oder IFR fliegt.
Umgekehrt genauso.
Viele Grüße
Marcus
Edit:
Hab oben noch den Link zur Anlage 3 der LuftVO zu den Halbkreisflughöhen zugefügt.