So ich habe mir nochmal mein geschriebenes angeschaut und muss in gewisser Weise etwas korrigieren, da ich im Moment sehr viel Unterricht über den Schengener Grenzkodex habe und wir da vielleicht ein wenig aneinander vorbei geredet haben. Denn Grundsätzlich müssen Non-Schengen Mitglieder durch eine Passkontrolle (Somit Theoretisch auch UK & Irland) und sie müssen auch in Deutschland ein Passkontrolle durchlaufen aber das kann jedes Mitgliedsland der EU selber regeln, da wie gesagt UK & Irland der EU angehören und gem. Art. 20 AEUV; §2 (1) FreizügG-EU Freizügigkeitsberechtig sind.
Die Bundespolizei ist daher angehalten die Iren & Engländer durch Non-Schengen Gates zu schleusen, wäre aber rechtlich kein muss. Dass Blöde ist nur das sich der SGK und die allgemeinen EU Vorschriften gegenseitig etwas beeinflussen.
Und die nationalen Gesetzen bei uns das auch aufheben würden. Hoffen das ist ein wenig verständlich, da wie gesagt für alle EU-Bürger keine Einreisekontrollen notwendig wären, es sein denn Irgendwelche nat. Anweisungen oder Erlassen sagen was anderes.