Autofahrer rast in eine Zuschauermenge [Holland]

  • Ja und nein!
    Ich gebe dir zu großen Teilen Recht, Toto, aber..........

    stellen wir uns mal vor:

    Das heutige Verbrechen hätte diese media-coverage nicht gehabt, und irgendwo in Holland wäre jemand in ne Menschenansammlung gefahren.....
    Hätte dieses Verbrechen das gleiche Echo gefunden??
    Nein!

    Stellen wir uns weiter vor, Kretschmer hätte überlebt, und hinterher augesagt, daß ihn seine Mitschüler auf das Aüßerste drangsaliert haben, und ihn bis aufs Messer gedemütigt haben, und dies über jahre hinweg, wäre dies eine Rechtfertigung oder ne akzeptable Erklärung für uns Medienkonsumenten gewesen??
    Wieder Nein

    In uns Menschen ist die Rache und die Sühne irgendwo im Bewusstsein verankert. Will heissen, man will Blut sehen.
    Hat man die Schuld bei jemand Anderen ausgemacht, dann ist man schnell mit Verboten, Restriktionen und Strafen aller Art!
    Jaja die Waffennarren, jaja die Gamer, am besten alles verbieten, und damit ist der momentane Durst nach Bestrafung befriedigt, bis man den nächsten aburteilen muß.
    Hier könnte man aber doch genauso sagen jaja die Autofahrer, und dann noch arbeitslos, am besten allen Arbeitslosen das Autofahren verbieten.
    Tut man aber nicht, weil man will nicht Verbote einführen, die einen selber beschneiden könnten.
    Heisst also:Um weiter Autofahren zu dürfen, muß man Verbrechen dieser heutigen Art eben in Kauf nehemen.
    und da ist die qualitative Unterscheidung von Opfern.

    "When my time on Earth is gone, and my activities here are past, I want they bury me upside down, and my critics can kiss my ass."Bob Knight


    „Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand.“Arthur Schopenhauer

  • Was diesen Thread und diese Ereignisse von Winnenden unterscheiden ist in meinen Augen ganz einfach.
    Der Typ von Winnenden ist TOT, er hat mit seinem eigenen Leben bezahlt. Der Typ von heute wird weiterleben, er hat Menschenleben auf dem Gewissen, aber er darf weiterleben.
    Er wird evtl. eine hübsche kleine Zelle mit Vollpension bekommen und wenn es gut für ihn läuft auch noch nen Job im Gefängnis. Für den ist es doch keine Strafe in den Knast zu gehen, er hat doch von vornherrein damit gerechnet.

    Gebe ich dir in weiten Stücken Recht, Suse.
    Nur ich will nicht wissen, wie es ihm ergeht, wenn im Knast die anderen Häftlinge mitbekommen, was er auf dem Kerbholz hat??
    Und wer sagt uns, ob er nicht seinen eigenen Tod mit eingerechnet hat??suicide by cop wäre hier das Schlagwort!

    "When my time on Earth is gone, and my activities here are past, I want they bury me upside down, and my critics can kiss my ass."Bob Knight


    „Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand.“Arthur Schopenhauer

  • Gebe ich dir in weiten Stücken Recht, Suse.
    Nur ich will nicht wissen, wie es ihm ergeht, wenn im Knast die anderen Häftlinge mitbekommen, was er auf dem Kerbholz hat??
    Und wer sagt uns, ob er nicht seinen eigenen Tod mit eingerechnet hat??suicide by cop wäre hier das Schlagwort!

    Wenn die anderen Mitbekommen, was er auf dem Kerbholz hat dann bekommt der feine Herr ne Einzelzelle (auch das Leben der Insassen muss ja geschützt werden :Ironie: )

    Ich denke, wenn er seinen eigenen Tod mit eingerechnet hätte, dann hätte er sich um ein Symbol zu setzten in oder vor der Schule selbst erschossen und wäre nicht geflüchtet.

  • Ich meinte den Autofahrer von heute, der darauf spekuliert haben könnte, von der Politie perforiert zu werden.

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  • Kann sein, dass er wirklich damit gerechnet hat aber er ist eben nicht tot, er lebt !

  • Da ich mich den holländischen Gesetzen und auch den Regelungen im Strafvollzug nicht auskenne, vielleicht könnte Toto ein wenig Licht ins Dunkel bringen?! Was könnte dem Täter denn an Strafe blühen? Gibt es in Holland auch so eine Regelung, wo er sich jetzt als geistig verwirrt darstellen könnte um somit eine harte Strafe zu umgehen? Gibt es den sogenannten Einzelvollzug in Holland auch, um den Täter vor Übergriffen von anderen Häftlingen zu schützen?

    • Offizieller Beitrag

    Das heutige Verbrechen hätte diese media-coverage nicht gehabt, und irgendwo in Holland wäre jemand in ne Menschenansammlung gefahren.....
    Hätte dieses Verbrechen das gleiche Echo gefunden??
    Nein!


    Das wage ich zu widerlegen. Wir sind so gross wie NRW, ich denke das Echo bliebe gleich....

    Gibt es in Holland auch so eine Regelung, wo er sich jetzt als geistig verwirrt darstellen könnte


    Leider ja...

    Gibt es den sogenannten Einzelvollzug in Holland auch, um den Täter vor Übergriffen von anderen Häftlingen zu schützen?


    Und wiederum LEIDER ja....

    Der Moerder scheint uebrigens von mindestens einer Kugel getroffen worden sein. Es gibt Bilder die das andeuten..

  • In Holland bestimmt schon, aber bei uns wäre es nur eine Randnotiz gewesen.........

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  • Peter, da muss ich Dir widersprechen. Vor 6 Jahren, als ich noch in Düsseldorf gearbeitet habe, ist auch mal einer mit dem Auto in den Aussenbereich von einem Café gerast, auch das wurde damals schon in den Medien breit getreten. Ich finde momentan im Netz nur noch diese Meldung, aber in der BLÖD und auch bei RTL und Konsorten gab es zwei Tage lang kein anderes Thema.


  • Somit ist der Beweis erbracht, daß unsere hochmoderne, soziale Gesellschaft, Opfer eben doch qualitativ taxiert.

    [/img]

    Ja, das ist nun mal so. Gestern erst sind in Afghanistan mindestens 5 Soldaten getötet und einer verletzt worden (die Zahl der involvierten Eingeborenen ht man uns taktvoll verschwiegen, interessiert ja sowieso keinen mehr). Immerhin waren das fünf Deutsche, die auch eine Famile haben bzw. hatten, aber der mediale Aufschrei und die Betroffeheitsbekundungen sind ausgeblieben. Was lernen wir daraus?
    Opfer, zu denen wir keinen emotionalen Bezug herstellen können, sind uns so etwas von egal. Das trifft umso mehr zu, umso weiter wir uns von diesen abgrenzen könne. Die wenigstens von uns waren schon einmal in Afghanistan oder in Afrika, damit fällt eine Identifikation mit den Opfern weg. Nicht umsonst halten ja Hilfsorgaisationen bei Spendenkampagnen Kinder vor die Kamera, das schafft dann wieder die Betroffenheit, die sonst vollkommen fehlt. Auch Soldaten im Auslandseinsatz sind eine zur Abgrenzung gut geeignete Gruppe, schließlich gehört man ja nicht dazu, außerdem kann man ja argumentieren, dass die sich ihren Beruf selbst gewählt haben - also selbst Schuld.
    Wenn wir aber eine Idetifikationsmöglichkeit mit den Opfern haben, sieht die Sache schon anders aus. Deshalb sind ja auch die Prozesse gegen die Kofferbomber von Köln und die Sauerlandgruppe so wichtig. Bei den Opfern in Madrid und London ist man ja nur peripher tangiert, es ist weit weg, man ist selbst nicht ständig dort, Verwandte und Bekante sid nicht betroffen.Also weitgehend egal. Anders sieht es es, wenn man selbst betroffen sein könnte, da beschleicht einen ein ungutes Gefühl, und da werden prozedurale Schraken schon mal gern in Frage gestellt.
    Besoders betroffen sind wir dann, wenn es entweder Menschen aus unserem direkten Umfeld betriftt oder wir das Gefühl haben, sie könnten betroffen sein, insbesondere wenn Kinder betroffen sind und wir selbst welche haben. Nicht umsonst argumentiert Toto ja hier auf der emotionalen Ebene, während Matutin - weil nicht betroffen - eher kühl abgewogen argumentiert.
    Das könte man nun moraltheoretisch sehr schön in Frage stellen, und wie Balu hier anmerkt, durchaus kritisch. Wir machen einen qualitativen Unterschied zwischen Opfern. Das ist sicherlich nicht schön, aber es ist nun einmal so,es passiert immer wieder und überall auf der Welt, und es ist zutiefst menschlich.
    Die Frage ist halt nur,wie wir damit umgehen. Ursprünglich haben wir die Rechtssprechung und die Ahndung solcher Vergehen den Opfern überlassen. Das funktioniert auch ganz gut, solange die Tat und ihre Begleitumstände relativ überschaubar sind. Wir haben solche Rechtssysteme bei der Blutrache in Albanien oder bei der Mafia. Dabei hadelt es sich durchaus um komplexe, kodifizierte Rechtssyteme, die dennoch unter zwei grundsätzlichen Mängeln leiden: bei komplexen Vorgängen ist der Einzelne mit der Aufklärung der Tat meist überfordert, und die Ahndung durch die Betroffenenführt nicht selten zu Überreaktioen, die dem Einzelnen zwar momentane Befriedigung verschaffen, für die Gesellschaft als Ganzes und auf Dauer nicht zu befriedigenden Ergebnissen führen können. Wir haben ja diese jahrzehntelangen Blutfehden nicht umsonst, weil es eben keine übergeordnete Autorität gibt, die einen Schlusspunkt setzen und durchsetzen könnte. Außerdem hat dieses rechtssystem den immanenten Mangel, dass sich bestimmte Gruppen eine Ahndung gar nicht leisten können. Dies führt zu einem Ungleichgewicht bei der Ahndnug von Straftaten, weil bestimmte Taten gerächt werden, andere eben nict. Dies wird auf Dauer als Ungerechtigkeit wahrgenommen.
    Die Scharia ist in gewisser Weise schon ein Fortschritt, weil sie das Ermitteln der Tatumstände und die Feststellung der Schuld in die Händer nicht betroffener, und damit unabhängiger Personen legt. Damit wird die Zahl der möglichen Fehlurteile schon einmal verringert, zum eiem, weil Gerichten und Behörden ganz andere Mittel zur Verfügung stehen, zum anderen, weil eine gewisse Objektivität in der Ermittlung vorhanden ist. Keier, der einem anderen anklagt, tut dies ja wieder besseres Wissen: er ist von der Schuld des Täters ja absolut überzeugt. Denoch zeigen die immer mal wieder vorkommenden Freisprüche, dass Beschuldigte unschuldig sein können, aber der Kläge war eben nicht in der Lage, aus seiner sehr subjektiven Sicht der Dige ein vorurteilsfreies Bild zu gewinnen. Außerdem kodofiziert die Scharia stärker, sie sieht mehr abgestufte Bestrafungen vor. Dennoch überläßt sie die Art und Weise der Bestrafung in vielen Fällen den Opfern. Das Fehlen einer übergeordneten und damit als objektiv empfundenen Autorität bei der Festsetzug des Strafmasses führtnun wieder dazu, dass es von seinen Angehörigen nicht als gerecht empfunden werden kann - und damit besteht die Gefahr, dass der ganze Teufelskreis von vorn losgeht.
    Unser Rechtssystem legt nun die Strafverfolgung ausschließlich in die Hände unabhängiger Gerichte. Und es klammert den Gedanken der Rache bei der Festssetzung des STrafmaßes vollkommen aus. Das mag in vielen Fällen für die Angehörigen der Opfer unbefriedigend sein, aber erst die Tatsache, das ein Urteil nicht als Rache empfunden und das Gericht als übergeordnete, weitgehend anonymiserte Organisation empfunden wird, eröffnet die Möglichkeit hier einen Schlusspunkt zu setzen und die Rechtspflege allgemein zu akzeptieren. (Das dabei sowhl Tatumstände als auch die Ahndnung an sich verändernde gesellschaftliche Umstände angepasst werde müssen, setze ich mal als selbstverständlich voraus).
    Und unser Rechtssystem geht weiterhin davon aus, dass jemand schuldfähig sein muss. Das bedeutet nichts anderes, als dass er etwas Verbotenes getan oder gelassen hat und dabei wusste, dass dies falsch war oder es hätte wissen müssen. Dies folgt dem Grundsatz, dass in unserer Gesellschaft ein jeder für sein tunoder lassen selbst verantwortlich ist - aber eben nur für sein tun oder lassen. Geben wir diesen Grudsatz auf, hören wir letztedlich auch auf, Menschen als Individuen zu betrachten. Wenn wir jemanden bestrafen, obwohl er die Verwerflichkeit seines Handelns nicht erkannt hat und nicht hat erkennen können, sind der Willkür wahrscheinlich Tür und Tor geöffnet. Viel schlimmer für unsere Gesellschaft insgesamt wäre jedoch der Umstand, dass sich niemnad mehr verantwortlich verhalten müsste. Erst die Verbindung der Beurteilung eines Menschen mit seiner Verantwortung (nicht nur in der Strafjustiz) führt zu der für das Zusammenleben in einer Gesellschaft zwingend notwendigen Tatsache, dass deren Mitglieder sich um verantwortungsvolles Handeln bemühen. Und wenn man die Frage der Schuld abschafft, ist man ganz schnell dabei, das Individium abzuschaffen, und dann ist es auch bald unerheblich, ob jemand etwas getan oder unterlassen hat - oder ober er daran gedacht hat oder auch nur daran hätte denken können. Dann kann man auch Leute wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten gesellschaftlichen Schicht (egal ob diese sich nur rassisch, religiös oder durch ihre Besitzverhältnisse definiert) verurteilen, oder auch nur wegen deren Gedanken. Das so etwas auch über eien längeren Zeitraum gut funktioniert, konnten wir ja bis 1989 beobachten, und auch, was das für Folgen für die Betroffenen und die Gesellschaft an sich hatte.

    Wir sollten uns IMHO sehr gut überlegen, was wir hier fordern. Es ist ur natürlich, das Betroffene ihere Wut und ihren Schmerz äußern (ud dabei auch für einen außenstehenden Betrachter überreagieren). Auch das gehört zum Meschsein ganz einfach dazu.
    Wir sollten uns bei aller verständlichen Betroffenheit aus oben genannten Gründen davor hüten, unser Rechtssystem in Frage zu stellen. Und außerdem würde, ginge man nur nach geäußerter Betroffenheit, der Amokfahrer aus Appeldorn sehr wohl bestraft werden, die Mörder des deutschen Soldaten wohl eher nicht.

    Meine 2 cts.

    Gruß R.

  • Ich mache mir im moment allerdings mehr Gedanken um die Sicherheit bei solchen Veranstalltungen.

    Ich denke da werden bei den niederländischen Sicherheitsorganen in Naher Zukunft noch "Köpfe rollen". Ich stelle mir nur gerade vor, was passiert wäre wenn das kein "durchgeknallter Einzeltäter" sondern "professionelle" Terroristen gewesen wären. Dann wäre Sprengstoff mit im Spiel gewesen.

    Ich mag gar nicht drüber nachdenken.

    2 Mal editiert, zuletzt von Boerries (30. April 2009 um 23:19)


  • Und unser Rechtssystem geht weiterhin davon aus, dass jemand schuldfähig sein muss. Das bedeutet nichts anderes, als dass er etwas Verbotenes getan oder gelassen hat und dabei wusste, dass dies falsch war oder es hätte wissen müssen. Dies folgt dem Grundsatz, dass in unserer Gesellschaft ein jeder für sein tunoder lassen selbst verantwortlich ist - aber eben nur für sein tun oder lassen. Geben wir diesen Grudsatz auf, hören wir letztedlich auch auf, Menschen als Individuen zu betrachten. Wenn wir jemanden bestrafen, obwohl er die Verwerflichkeit seines Handelns nicht erkannt hat und nicht hat erkennen können, sind der Willkür wahrscheinlich Tür und Tor geöffnet. Viel schlimmer für unsere Gesellschaft insgesamt wäre jedoch der Umstand, dass sich niemnad mehr verantwortlich verhalten müsste. Erst die Verbindung der Beurteilung eines Menschen mit seiner Verantwortung (nicht nur in der Strafjustiz) führt zu der für das Zusammenleben in einer Gesellschaft zwingend notwendigen Tatsache, dass deren Mitglieder sich um verantwortungsvolles Handeln bemühen. Und wenn man die Frage der Schuld abschafft, ist man ganz schnell dabei, das Individium abzuschaffen, und dann ist es auch bald unerheblich, ob jemand etwas getan oder unterlassen hat - oder ober er daran gedacht hat oder auch nur daran hätte denken können. Dann kann man auch Leute wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten gesellschaftlichen Schicht (egal ob diese sich nur rassisch, religiös oder durch ihre Besitzverhältnisse definiert) verurteilen, oder auch nur wegen deren Gedanken. Das so etwas auch über eien längeren Zeitraum gut funktioniert, konnten wir ja bis 1989 beobachten, und auch, was das für Folgen für die Betroffenen und die Gesellschaft an sich hatte.

    Auch in dieser Hinsicht denke ich ein wenig anders.
    Ob der Typ nun laut Gesetz Schuldfähig oder nicht Schuldfähig ist, ändert doch nichts an der Tatsache, dass er Menschenleben auf dem Gewissen hat.
    Nur weil in den Ermittlungen aufeinmal festgestellt wird, dass ein Täter eine scheiß Kindheit hatte, darf er noch lange nicht weniger bestraft werden.
    Nur weil einer nicht richtig von falsch unterscheiden kann, ist die Tat doch nicht minderschwer...

    Ein Mord ist und bleibt ein Mord egal ob scheiß Kindheit
    eine Vergewaltigung bleibt eine Vergewaltigung egal ob geistig verwirrt oder nicht.

  • Meine absolute Anteilname was die Verstorbenen angeht ;(

    Da hätte der Polizist der auf den Täter geschossen hat wohl besser zielen sollen - wobei ich mir für solche Typen das öffentliche aufhägen/enthaupten/erschießen wieder wünschte ..... Ich bin fassungslos was da heute passiert ist ...

    fiducit

    ;(;(

    :beer: :beer: :beer: smilie_bayern.gif ... und zwar aus Überzeugung :beer: :beer: :beer:


    Euer Kläuserich aus :flagge1:

    Kläuserich nach NRW

  • Auch in dieser Hinsicht denke ich ein wenig anders.
    Ob der Typ nun laut Gesetz Schuldfähig oder nicht Schuldfähig ist, ändert doch nichts an der Tatsache, dass er Menschenleben auf dem Gewissen hat.
    Nur weil in den Ermittlungen aufeinmal festgestellt wird, dass ein Täter eine scheiß Kindheit hatte, darf er noch lange nicht weniger bestraft werden.
    Nur weil einer nicht richtig von falsch unterscheiden kann, ist die Tat doch nicht minderschwer...

    Ein Mord ist und bleibt ein Mord egal ob scheiß Kindheit
    eine Vergewaltigung bleibt eine Vergewaltigung egal ob geistig verwirrt oder nicht.


    Das ein Mord ein Mord und eine Vergewaltigung eine Vergewaltigung ist, solange mindestens eines der Tatbestandsmerkmale vorliegt, ist ja unstreitig, und darum geht es ja in der Diskussion auch nicht.
    Die Frage ist hier, ober jemand dafür bestraft werden kann, auch wenn er nicht schuldhaft gehandelt hat.
    Schuldunfähig ist in Deutschland (um die Diskussion mal etwas einzugrenzen), wer im Moment der Begehug der Tat das Schuldhafte seines Handelns nicht erkennt oder nicht in der Lage ist, sich zu steuern. Die Schuldfähigkeit hat dabei nichts, aber auch gar ichts mit dem Vorliegen der Tatbestandsmerkmale oder eventuellen Rechtfertigungsgründen zu tun.
    Abgesehen, dass die Schuldunfähigkeit automatisch Kinder betrifft (diese Diskussion lassen wir mal außen vor, obwohl man natürlich trefflich streiten kann, ob eine pauschale Altersgrenze von vierzehn Jahren in allen Fällen und für alle Zeit die glücklichste Lösung ist), betrifft die Schuldunfähigkeit ja nur zwei Persoengruppen: diejenigen, die momentan schuldunfähig sind (das ist die tiefgreifende Bewusstseinstörung - Erschöpfung, Ermüdung, Schlaftrunkenheit, emotionale Erschöpfungszutsände - auch Volltrunkenheit gehört in diese Kategorie) und die Gruppe der "dauerhaft" Gestörten.
    Schon bei der tiefgreifenden Bewusstseinstörung liegt die Latte sehr hoch. So hat das Gericht im Fall Bachmeier eben nicht auf Schuldunfähigkeit erkannt. Dieser Fall ist IMHO sehr gut als Beispiel geeignet. Der Tatbestand des Totschlages war eindeutig gegeben. Da nach Suses Meinung ein Totschlag ein Totschlag bleibt, wäre die Frau unbedingt zu verurteilen gewesen. Da sie aber aus den gleichen Beweggründen gehandelt hat, die Suse und Toto hier anführen - die Ahdung der Tötung ihres Kindes, hätte sie nach deren Meinung doch nicht verurteilt werden dürfen. Andererseits hätte sie es aber müssen, da Suse ja ausdrücklich kenie Rechtfertigungs- oder Schuldausschlussgründe anerkennt. Der von Suse oder Toto verfolgte Ansatz ist also widerspruchsfrei nicht durchzuhalten. Man müsste dann schon "gute" und "schlechte" Schuldausschlussgründe definieren. Der Tod eines (eigenen) Kindes wäre ein guter Grund, emotionale Verwirrtheit aufgrund anderer Ursachen aber nicht. Damit wären wir wieder beim heutigen System - und stritten uns nur über die Frage, wo die Grenzen zu ziehen sind.

    Was nun die "dauerhaft" Gestörten betrifft - wollen wir wirklich jemanden dafür verurteilen, der etwas getan hat, dessen Verwerflichkeit er beim besten Willen nicht abschätzen konnte? Die immer wieder angeführte schlechte Kindheit führt ja in der Praxis nicht automatisch zum Verlust der Steuerungsfähigkeit. Ich wage mal zu behaupte, dass mehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung irgendwelche psyschischen Macken hat, die auf Kindheitserlebnisse zurückzuführen sind. Dennoch gehen wir mit diesen Menschen ganz normal um, in vielen Fällen bemerken wir ihre Störung nicht einmal. Warum? Weil wir sehr wohl wissen, dass auch traumatische Erlebnisse nicht unbedingt zum Verlust der Steuerungsfähigkeit führen und wir grundsätzlich davon ausgehen, dass Menschen für ihr Handeln voll verantwortlich sind. Hier hängt der Gesetzgeber (und in Folge auch die Gerichte) die Latte schon ein wenig höher, als es die Bildzeitung wahrhaben will.

    Dennoch wird die Gesellschaft ja nicht derWillkür eines schuldunfähigen Täters vorausgesetzt, schon gar nicht, wenn Wiederholungsgefahr besteht. Zum einem dürfte ein schuldunfähiger Täter sich in vielen Fällen in stationärer psychatrischer Behandlung wiederfinden, zum anderen kann Maßregelvollzug angeordnet werden. Der Forderung des verdienstvollen Volkspopulisten G. Schröder "wegsperren, und zwar für immer" wird insofern schon längst Genüge getan. Nun könnte man zwar damit argumetieren, dass es in der Praxis spektakuläre - und dank der verdienstvollen Tätigkeit solcher aufkklärerischer Postillen wie BILD - auch der breiten Öffentlichkeit bekannte Fehleinschätzungen gibt, die zur Entlassung psyschisch kranker Straftäter führten, die dann erneut Straftaten begangen haben. Dem könnte man nur entgehen, wenn man alle psyschisch kranken Straftäter oder alle Straftäter überhaupt auf Dauer wegsperrt. Damit erfasst man aber nur Wiederholungstäter. Man müsste also auch alle potentiellen Täter für immer wegsperren. Da alle in Belgien bekanntgewordenen Kinderschänder a) Belgier b) katholisch c) verheiratet und d) Familienväter waren, sid also alle katholischen, verheirateten belgischen Famileinväter lebenslänglich einzusperren. Da Adolf H. großers Unheil über die Welt gebracht hat und Österreicher war, sind vorsorglich alle männlichen Österreicher gefänglich einzuziehen. Da es in Deutschland spektakuläre Kindstötungen durch Mütter gegeben hat, gehören alle deutschen Mütter schon mal vorsorglich in den Knast. Ich glaube, hier wird dann die Absurdität eies solchen Ansatzes deutlich.


    Gruß R.

    Edit: Auch der von Kläuserich eben angeführte Polizist wäre dann wegen Mord, zumindest aber wegen Totschlags zur Rechenschaft zu ziehen. Da hier ja vehement für die Tötung eines Menschen die Todesstrafe gefordert wird, wäre er dann auch aufzuhängen. Wer aber hängt dann den auf, der den Polizisten aufgehängt hat?

    Einmal editiert, zuletzt von derBruchpilot (30. April 2009 um 23:33)

  • Ralf, ein sehr guter Post, wirklich. Inhaltlich absolut top, auch die Aufzählung der möglichen Konsequenzen gefällt mir ausserordentlich. An Yvonnes Stelle hätte dieser Beitrag nun die Note "sehr gut mit Auszeichnung" verdient.

    Eines sollten wir uns aber dennoch vor Augen halten. Die sogenannten Wiederholungstäter gibt es ja bekannterweise in den letzten Jahren sehr häufig. Inwiefern das ganze vor 10-20 Jahren der Fall war, dürfte schwer nachzuvollziehen sein, da zu dieser Zeit der Medienhype und die "totale" Berichterstattung noch nicht so gegeben war, wie es heute der Fall ist. Aber in diesem Fall hast Du noch jemanden vergessen, nämlich den- oder diejenigen, die die Fehleinschätzung getroffen haben und somit indirekt ebenfalls für die weiteren Straftaten verantwortlich sind.

    Was ich jedenfalls bei der Gesetzgebung nicht verstehen kann, ist warum "lebenslänglich" nicht auch lebenslänglich ist?! Wofür bezeichnet man es dann so, wenn der Straftäter nach 25 Jahren doch wieder den Strafvollzug verlassen kann, falls nicht anschliessende Sicherungsverwahrung angeordnet wurde?! Dies ist aber nicht nur in Deutschland der Fall, sondern auch in anderen Ländern. Da ich sehr oft in Spanien bin, ist mir von dort auch noch ein Fall bekannt, wo ein Spanier nach den Morden an 5 oder 6 Personen zu 280x lebenslänglich verurteilt wurde?! Da habe ich mich damals auch gefragt, was das bitte für einen Sinn macht?!

    Bei Straftaten wie Vergewaltigung, Kindesmisshandlung oder aber auch vorsätzlichen Mord sollte es lebenslänglich geben, das aber auch lebenslänglich bleiben, denn alles andere ist leider nur eine Verhämung der Angehörigen der Opfer und des Opfers selbst!

    Wer aber hängt dann den auf, der den Polizisten aufgehängt hat?


    Auch wenn es eigentlich nicht in den Thread passt, aber zu dem Satz kann ich nur sagen: You made my day :thumbup: :rofl: :lol2:

  • Eines sollten wir uns aber dennoch vor Augen halten. Die sogenannten Wiederholungstäter gibt es ja bekannterweise in den letzten Jahren sehr häufig. Inwiefern das ganze vor 10-20 Jahren der Fall war, dürfte schwer nachzuvollziehen sein, da zu dieser Zeit der Medienhype und die "totale" Berichterstattung noch nicht so gegeben war, wie es heute der Fall ist. Aber in diesem Fall hast Du noch jemanden vergessen, nämlich den- oder diejenigen, die die Fehleinschätzung getroffen haben und somit indirekt ebenfalls für die weiteren Straftaten verantwortlich sind.


    Du sprichst hier einen wichtigen Ounkt an, für den es offensichtlich keine Musterlösung gibt. Die Frage ist letztendlich die, wie weit wir die Grenzen für die Verantwortung des Einzelnen ziehen. Du sprichst sicherlich nicht umsonst von "indirekt". Teilweise sind die Grenzen schon recht weit gezoge, siehe die Mauerschützenprozesse gegen Krenz und Co, und grundsätzlich gehen wir ja auch davon aus, dass Verantwortung sehr von der persönlichkeit, ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten und der beruflichen Stellung abhängt. Aber hier stellt sich insofern die Frage, inwieweit das Gericht das Täterverhalten mit ausreichender Genauigkeit für die Zukuft voraussage kann. Eine "sichere" Lösung wäre hier letztendlich wieder nur das Wegsperren aller potentiellen Täter. Und damit wären wir auch bei der Frage, inwieweit Gerechtigkeit und Schutz des Einzelnen mit den Bedürfnissen einer Gesellschaft insgesamt zu vereinbaren sind. Das wird in meinen Augen immer eine Gratwanderung bleiben, und sie wird nicht in jedem Einzelfall gelingen.


    Was ich jedenfalls bei der Gesetzgebung nicht verstehen kann, ist warum "lebenslänglich" nicht auch lebenslänglich ist?! Wofür bezeichnet man es dann so, wenn der Straftäter nach 25 Jahren doch wieder den Strafvollzug verlassen kann, falls nicht anschliessende Sicherungsverwahrung angeordnet wurde?! Dies ist aber nicht nur in Deutschland der Fall, sondern auch in anderen Ländern. Da ich sehr oft in Spanien bin, ist mir von dort auch noch ein Fall bekannt, wo ein Spanier nach den Morden an 5 oder 6 Personen zu 280x lebenslänglich verurteilt wurde?! Da habe ich mich damals auch gefragt, was das bitte für einen Sinn macht?!

    Bei Straftaten wie Vergewaltigung, Kindesmisshandlung oder aber auch vorsätzlichen Mord sollte es lebenslänglich geben, das aber auch lebenslänglich bleiben, denn alles andere ist leider nur eine Verhämung der Angehörigen der Opfer und des Opfers selbst!


    Unbenommen, hier passen Benennung der Strafe und Strafe icht mehr zusammen. In meinen Auge wäre es ehrlicher, eine befristete Freiheitsstrafe auch so zu benennen. Ich gehe allerdings nicht so weit, dass ich für bestimmte Straftaten unbedingt eine lebenslängliche Freiheitsstrafe fordere. Warum icht? Für eine Strafe und deren Höhe gibt es drei Gründe: Sühne, Generalprävention, und Sicherung der Öffentlichkeit. Die Generalprävention ist sehr umstritten, es gibt berechtigte Zweifel daran, dass die Höhe einer Strafe immer abschreckend wirkt, gerade bei Mord und ähnlichen Gewaltdelikten. Statistiken, gerade aus den USA, legen zumindest den Verdacht nahe, dass dem nicht unbedingt so ist. Auch gehen Täter im Regelfall davon aus, dass sie nicht erwischt werden, lassen also die Höhe des zu erwartenden Strafmasses unberücksichtigt. Auch werden gerade Tötugsdelikte oft spontan begangen (der Vorsatz ist übrigens in Deutschland für Mord kein qualifiziertes Mordmerkmal, das gibt es ur im angelsächsichen Justizwesen. Ingeborg Bachmeier hat ihre Tat sorgfältig geplant und ist denoch "nur" wegen Totschlags verurteilt worden), der Täter bezieht die unmittelbar über die Tat hinausgehenden Folgen icht in seine Überlegungen ein. Dem Schutz der Öffentlichkeit kann durch die Sicherungsverwahrung genüge getan werden. Bleibt als Grund für unbefristete Freiheitsstrafen eigentlich nur die Sühne übrig. Und damit stellt sich die Frage, ob eine Tat überhaupt in ausreichendem Maße gesühnt werden kann, und nebenbei auch,ob ein Straftäter zur Änderung seiner Anschauungen und seines Verhaltens bewegt werden kann , er also "geläutert" aus dem Strafvollzug kommt. Wenn wir das grundsätzlich verneinen, würden wir zur Meinung kommen, das ein Täter grundsätzlich "böse" ist und sein Verhalten nicht steuern kann. Damit wären wir wieder bei dem Punkt, dass ein Mesch für sein Verhalten nicht verantwortlich ist - er kann es nicht ändern, er kann es nicht steuern, er ist eben so. Damit sprengen wir einen Grundpfeiler unserer Gesellschaft - eben die Verantwortlichkeit eines Menschen für sein Verhalten- sozusagen in die Luft, und wir können uns die Sühne als Grund für eine Bestrafung abschminken. Ich bestreite icht, dass es tatsächlich Täter gibt, auf die das zutrifft, die also weder ihre Einstellung noch ihr Verhalten ändern und in unserem Sinne das Böse an sich verkörpern - und gerade für die gibt es den Maßregelvollzug. Aber alle? Für mich ist das eine grauenvolle Vorstellung, dass wir Menschen die Möglichkeit zur Änderung absprechen, abgesehen davon, dass wir dann sehr schnell wieder beim "Gewohnheitsverbrecher" und seiner Behandlung wären, und wo wären dann überhaupt die Grenzen zu ziehen? Bei den von Dir genannten Fällen? Oder gibt es noch andere? Ist der Schmerz der Familie, die ihren Angehörigen durch Totschlag verloren hat, etwa weniger wert? Und was ist mit fahrlässiger Tötung? Und wen würden wir dann im Falle des Zugunglücks von Eschede alles für immer wegsperren?
    Nichtsdestotrotz bin ich der Meinung, dass man die Frage, wann ein Mensch seine Tat gesühnt hat, nur sehr schwer und auch nicht pauschal beurteilen kann. Sie hängt doch sehr von der Persönlichkeit des Täters ab. Es hat zwar icht mit Mord zu tun, aber glaubt man den Berichten der Medien, war der Herr Utz Jürgen Schneider schon nach kurzer Haftstrafe geläutert. Der Herr Ackermann hat, glaubt man den Bildern des Düsseldorfer Prozesses, recht wenig Unrechtsbewusstsein entwickelt. Woher weiß man das aber vorher? Und sollte man tatsächlich, weil Ackermann so ein Arsch ist, alle anderen pauschal länger einsperren? (ich weiß, der Vergleich ist unfair, es ging um unterschiedliche Straftaten, und Ackermanns Verfahren wurde ja auch eingestellt.) Wir haben uns irgendwann mal darauf geeinigt, dass jede Tat nach spätestens 25 Jahren gesühnt ist. Dabei kann man die Zahl gerne auf den Prüfstand stellen, die Dauer der maximalen Strafverbüßung ist in den zivilisierten Ländern dieser Welt sehr unterschiedlich, und sie richtet sich sicherlich auch nach kulturellen Besonderheiten und der gesellschaftlichen Entwicklung - was in den fünfziger und siebziger Jahren Konsens war, muss heute nicht unbedingt richtig sein.


    Gruß R.

    • Offizieller Beitrag

    Alles sehr schön analysiert. Allerdings: du zählst einmal die Entstehung des deutschen Rechtssystems auf, stellst aber im selben Post ein Prangerat auf in dem du die Zweifel am Rechtesystem anmahnst. Wo währen wir denn heute, wenn jeder sich mit allem fügte? Ist es nicht grade das, was eine moderne Komune ausmacht? Es ist doch volkommen legitim zu hinterfragen und zu kritisieren. Weist du eigentlich wie viele Gesetze sich Jährlich ändern? Sogar das Grundgesetz ist ab und an Opfer. Ich lasse deine sehr ausführliche Analyse gelten, Jedoch hast du in einem Post These und Antythese als "Meinung" vertreten.

  • Das habe ich, wen dem so ist, nicht beabsichtigt.
    Ich halte bestimmte Grundsätze in unserem Rechtssystem für vernünftig und gut und habe versucht aufzuzeigen, wenn wir diese Grundsätze ad acta legen.
    Ich plädiere jedoch durchaus dafür, unser Rechtssystem an sich verändernde gesellschaftliche Gegebenheiten anzupassen, solange wir uns innerhalb des durch diese Grundsätze gesteckten Rahmens bewegen.

    Gruß R.

  • Schlimm :cursing: :cursing: :cursing: die Bilder kann man sich net anschauen .

    :arrow: MFG NINO :cup:
    Touch the sky :!: :friends:
    Willkommen on board lets fly away :heart: :beer:
    NURDERBVB

  • Ich mache mir im moment allerdings mehr Gedanken um die Sicherheit bei solchen Veranstalltungen.

    Ja, und recht hast du.

    Insofern wundere ich mich immer über Threads, in denen über die Sicherheitsvorkehrungen bei Politikergipfeln und sonstigen Veranstaltungen gespöttelt wird. Beim Nato-Gipfel, finde ich, haben die deutschen Sichrheitsbehörden tolle Arbeit geleistet. Sie haben die Poltiker, aber auch die Bürger und Anwohner UND auch die Demonstranten vor dem Pöbel der Krawallmacher geschützt. Und wie man sieht: Es muss so sein, denn es gibt leider diese kranken Seelen.

    Heute werden in Berlin sicherlich viele unschuldige Menschen betroffen sein, wenn "verwöhnte City-Kids", die es sich das restliche Jahr ganz gut auf Staatskosten gehnen lassen, recht brutal gegen die Polizisten und Besitztümer der Kiezbewohner randalieren, um gegen "das System" zu kämpfen. Die wären aber natürlich im Gegenzug tierisch sauer, wenn "das System" ihnen nicht pünktlich die Miete zahlt, und drehen erst recht ab, wenn man sie mal bittet, sie könnten sich ja auch mal selber um ihren Lebensunterhalt bemühen.

    Schade, und äusserst brutal, daß sich die liberalen Gesellschaften wie die Niederlande und beispielsweise Schweden (Anna Lindh Attentat im Kaufhaus) jetzt ebenso betroffen sind und sich natürlich auch verändern werden.

    All die ganzen Vegleiche mit den Strafmaßen sind irgendwie auch deplatziert.

    Und all das Genöle um den Ackerman: Soviel bekannt ist, ist die Deutsche Bank die einzige Bank, die nicht nach Staatsgeldern schreit. Ackerman ist einer der einzigen, der nicht auch noch Entlohnnung für mangelnde Leistung fordert. Eigentlich bräuchten wir viel mehr Manager wie Ackerman, aber das würde ja gegen den Mainstream gehen, denn so richtig beschäftigen mit der Problematik will sich ja auch keiner.

    Wir lassen uns berieseln vom Horror: Ein bisschen Amoklauf hier, etwas Grippeangst dort - und schalten dann doch ein, wenn die Klum ihre Models halbnackt durch die Stadt laufen lässt oder bei Kerner jemand medial hingerichtet wird.

    Ich finde das alles sehr scheinheilig, denn die Fratze, die einem entgegen blickt, wenn man selber in den Spiegel schaut, ist wahrlich nicht nett anzuschauen.