Segelflieger: Reaktiviert eure PPL-Cs, solange ihr noch könnt!

  • Hallo Leute,

    wie einige von euch vielleicht wissen, hat die EASA die Richtlinien für so ziemlich alles in der Luftfahrt geändert, um sie Stück für Stück europaweit zu standardisieren.
    Dazu folgende Vereinfachung ...

    Einige Auszüge daraus:

    Zitat

    Das EU-Parlament hat im Januar 2008 die Basic Regulation modifiziert und damit die Kompetenzen der EASA für das Pilotenlizenzwesen und die Flugtauglichkeit erweitert.
    Diese Basic Regulation führt eine Freizeitpiloten-Lizenz für den Luftsport ein. Für diese Lizenz können die medizinischen Tauglichkeitsbedingungen von den ICAO Vorgaben abweichen.
    Hausarztuntersuchungen sollen möglich sein.

    Zitat

    Für den Segelflug schlägt die EASA zwei Lizenzen vor:
    - die Freizeitpiloten-Lizenz (Leisure Pilot Licence, LPL(S))
    - die ICAO Lizenz (Sailplane Pilot Licence, SPL )
    Die beiden Lizenzen unterscheiden sich nur durch die Tauglichkeitsbedingungen und die kommerziellen Rechte.

    Damit ändert sich für Inhaber der aktuellen GPL (Glider Pilot Licence) erstmal nichts, da sie die neue SPL bekommen werden. Spannend wird es für die Inhaber des alten PPL-C, die diesen noch nicht in GPL umgeschrieben haben:
    *KLICK*

    Bis zum 8. April 2012 besteht die Möglichkeit, den alten PPL-C noch in GPL umzuschreiben, sodass man dann den neuen SPL erhällt.

    Wenn es Leute hier im Forum gibt, die noch den alten PPL-C haben (weil sie vllt. vor einiger Zeit aufgehört haben, zu fliegen), dann solltet ihr die Chance nutzen, bis zum 8. April den GPL zu erwerben. Dafür müsst ihr den PPL-C mit 25 Starts reaktivieren. Ansonsten verfällt er ERSATZLOS! Dafür habt ihr jetzt nur noch wenig Zeit, da die Segelflugsaison meist im Oktober endet, und meist erst Ende März beginnt.

    Wie es bei anderen Scheinen aussieht, kann ich euch nicht sagen, da ich nur mit der Segelfliegerei zu tun habe. Wir haben zur Zeit zwei ehemalige Piloten im Verein, die diese Möglichkeit noch nutzen wollen.

    Weitere Infos findet ihr hier !
    Und hier das Dokument, um das es dabei geht: NPA 2008-17b


    Liebe Grüße,
    Michi

    Our deepest fear is not that we are inadequate. Our deepest fear is that we are powerful beyond measure.
    It is our light, not our darkness that most frightens us.

    Einmal editiert, zuletzt von M.Seibert (3. Oktober 2011 um 11:27)

  • Wie stehts dann eigentlich mit Schülern, die jetzt noch auf PPL-C schulen? Wird dann bei entsprechender Anzahl Starts/Stunden im Alleinflug und mit Lehrer einfach der GPL ausgestellt?

    Lg Philipp

    amazing-airbus-a320-c9ai2z.jpg

    "Wahrscheinlich ist mir da auf FL170 nen Komodowaran oder sowas ins Triebwerk geflogen, keine Ahnung." Matthias D., Ornithologe

  • Privatfliegerei ist das alles bisschen anders Basti ;)

    Lg Philipp

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    "Wahrscheinlich ist mir da auf FL170 nen Komodowaran oder sowas ins Triebwerk geflogen, keine Ahnung." Matthias D., Ornithologe

  • Also soweit ich weiss, würdest du im Moment sowieso den GPL, und nicht den PPL-C bekommen. Bei uns haben dieses jahr schon einige den Schein gemacht, und die haben alle den GPL bekommen. Ich habe meinen Fluglehrer aber auch schon gefragt, ob wir dann auch den SPL bekommen, und der meinte, dass das bestimmt so sein wird. Wäre ja schön frech, wenn jetzt alle Flugschüler einfach noch einmal anfangen müssten. Vorallem: Welchen Schein du bekommst, hängt doch eigentlich eh mehr von der Prüfung, den Stunden, und der Tauglichkeit ab. Wenn du den PPL-C/GPL machen könntest, dann müsstest du auch den SPL machen können. Und selbst wenn du zwei Stunden mehr brauchst, ist das ja dann auch kein Drama.

    Es geht ja mehr darum, dass der PPL-C nur gültig ist, wenn man in den letzen 24 Monaten 25 Starts gemacht hat (wenn ich mich nicht irre). Wenn man aktiv am fliegen war, als der GPL kam, müsste man den sowieso schon haben. Die, deren PPL-C aktuell nicht gilt, weil sie diese 25 Starts nicht haben, können die nur noch bis zum 8. April 2012 machen, weil dann der PPL-C wegfällt, und man den GPL (und danach den SPL) nur mit gültigem PPL-C bekommt. Es ist also mal wieder eher ein Schreibtischhengstproblem.

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  • Hallo,

    Basti: JAR-FCL hat mit Segelflug null zu tun!

    Auf den PPL-C kann heute niemand mehr schulen. Nur noch auf den GPL und auch nur dieser kann ausgestellt werden. Wer noch meint PPL-C zu schulen, der sollte mal nachsehen ob sein Ausbildungsnachweis noch gültig ist ;)

    110009.png

  • Also: Nun ein bisschen Klarheit!
    Die ganze Sache gilt zwar offiziell ab 2012, aber sie wird bis 2013 ausgesetzt! Glück für die alt-PPLs! Ihr habt doch noch ein Jahr länger...
    Dem LBA ging die ganze Sache wohl doch zu schnell, keine Vordrucke, usw.. ;)

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  • Das wäre ja ein Geschenk des Himmels :hurra:

    Ich habe einen alten PPL-C, der vor ca. 30 Jahren abgelaufen ist.

    Kann ich wirklich so einfach wieder zu einem gültigen Schein kommen - ich kann's kaum glauben.

    Gruß

    Quax

  • Na gut, Medical brauchste halt noch...
    Aber ja... Du kannst den Schein wirklich relativ leicht reaktivieren, vorausgesetzt, du kannst halt noch fliegen... Eine Prüfung musst du nicht mehr machen. Der Fluglehrer (oder du selbst) wird halt sagen: "Du kannst es noch", oder eben nicht mehr ;-9
    Auf jeden Fall solltest du es probieren ;)

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  • Ich hab mal beim DAeC nachgefragt - auch wegen der Frsitverlängerung - und folgende Antwort bekommen:

    "Ein bereits abgelaufener PPL-C ist zur Zeit bis zum April 2012 erneuerbar, wenn die Bedingungen für die Ausübung der Rechte eines GPL (Glider Pilot License) erfüllt werden. Dies sind zur Zeit die besagten 25 Starts und Landungen.
    Dazu verlangen die Lizenz ausstellenden Behörden jedoch in der Regel theoretische Prüfungen mindestens in den Fächern Luftrecht und Menschliches Leistungsvermögen.
    Bitte wenden Sie sich deshalb an die für Sie zuständige Behörde um zu erfahren, welche Bedingungen erfüllt werden müssen.

    Die einjährige Übergangsfrist zum neuen EASA-Lizenz-Regelwerk wird zur Zeit von den nationalen Behörden diskutiert und für sehr wahrscheinlich gehalten. Diese Übergangsfrist regelt jedoch die Einführung der neuen Vorschriften, nicht jedoch die Möglichkeiten der Erneuerung bereits abgelaufener Lizenzen. Hierzu kennen wir noch kein Meinungsbild bzw. Vorschriften, welche Möglichkeiten es künftig geben kann. Wir gehen vielmehr davon aus, dass eine einfache Reaktivierung nicht mehr möglich sein wird.

    Bitte beachten Sie, dass es bei den aufgeführten Bedingungen sich um Mindestanforderungen handelt, die je nach Behörde und/oder Prüfer auch erweitert/ausgedehnt werden können.

    Nach meiner Einschätzung sollten die Starts auch auf motorisierten Segelflugzeugen erfolgen können, entscheidend ist, dass der überwachende Lehrer seiner Funktion gerecht werden kann – d.h. gerade bei den ersten Starts kämen hier sicher nur Doppelsitzer in Frage. In jedem Fall scheidet jedoch ein Touring-Motorsegler (TMG) aus.

    Wie gesagt, die Länderbehörden haben hier immer ihre eigenen Vorstellungen, wer was wie oft machen muss."

    Gruß
    Harald