Da ich mich nun wieder heimisch fühle, wird es auch wieder Zeit, dass ich mich wieder um die Ecke der realen Luftfahrt kümmere Here we go:
ZitatAlles anzeigenLufthansa scheitert abermals vor Gericht
KOBLENZ (dpa) - Im Streit um staatliche Beihilfen für den Billigflieger Ryanair am Hunsrück-Flughafen Hahn (Rheinland-Pfalz) ist die Lufthansa abermals vor Gericht gescheitert. Das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) wies am Mittwoch die Berufung der deutschen Fluggesellschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach zurück. Das Landgericht hatte die Klage der Lufthansa im Mai 2007 abgewiesen.
Das OLG ließ nun die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu. Die Lufthansa hatte bereits angekündigt, den Rechtsweg ausschöpfen zu wollen. Eine Urteilsbegründung will das Oberlandesgericht später veröffentlichen.
Bereits in der mündlichen Verhandlung am 16. Februar hatten die Richter aber angemerkt, dass es ausschließlich Sache der Europäischen Kommission sei, zu prüfen, ob in Hahn unrechtmäßige staatliche Beihilfen gezahlt wurden und ob diese gegen europäisches Recht verstoßen. In der Sache läuft bereits ein Prüfungsverfahren bei der Europäischen Kommission, das aber noch nicht abgeschlossen ist.
Die Lufthansa ist der Ansicht, dass der Flughafen Hahn dem irischen Billigflieger zu niedrige Start- und Landeentgelte berechnete und ihn auch mit anderen Mitteln zu Unrecht begünstigte. Dies sei eine unzulässige staatliche Subvention.
Ryanair ist mit Abstand die größte Passagier-Fluggesellschaft auf dem ehemaligen US-Militärflughafen. Das Land Rheinland-Pfalz hält 82,5 Prozent der Anteile an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH. Es hatte rückwirkend zum Jahresbeginn den Anteil von 65 Prozent von dem Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport übernommen. Das Land Hessen ist nach wie vor mit 17,5 Prozent am Flughafen Hahn beteiligt.
© dpa / 25.02.2009Quelle: aero.de