(Total OT) Zwei Strafzettel wegen selbigem Vergehen?

  • Hola zusammen,

    ich dacht mir ich frag jetzt erstmal hier nach bevor ich was Zahle oder sonstiges mach.
    Folgender Vorfall: Als ich heut mein Auto abstelle wo ich zur Schule ging, hab ich mich dummerweise an eine Anwohnerzone gestellt. Eine Stunde ist lt. Schildern mit Parkscheibe erlaubt. Jedoch hab ich das nicht gewusst und somit folgerichtig ein Knöllchen über 5€ erhalten. Diesen hab ich dann von einer Mitschülerin in der Mittagspause bekommen, die ihn bemerkt hat. Die Zeit reichte jedoch nicht mehr zum Umparken des Autos. Als ich nach Schulende wieder zum Auto kam, klemmte ein zweiter Strafzettel mit 15€ im Scheibenwischer, selbes Aktenzeichen, andere Vorfallsnummer.

    Das Auto wurde zwischenzeitlich NICHT bewegt. Jetzt stellt sich mir die Frage, welchen Betrag ich zahlen muss? Da bei den 15€ kein Überweisungsträger dabei war und das Aktenzeichen das selbe ist, rechne ich hier mit 15€ gesamt, da Parken im Eingeschränkten Halteverbot 5€ macht und Falschparken ohne Parkscheibe 10€ regulär. Macht für mich 15 Flocken. Muss ich jetzt allerdings 20€ locker machen oder wie ist das?

    Vielleicht kann mir ja schon jemand weiterhelfen. ;)

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    "Das sieht aus wie im tiefsten Polen obwohls Russland ist." Christopher M.

    Grüße Michi

  • Wenn deine Freundin das Knöllchen nicht mitgenommen hätte, wäre es bei dem %er geblieben. So bist du nun der Wiederholungstäter, da der deutsche Amtsschimmel nun annimmt, daß du das Auto bewegt hast.....

    20€ klar machen zum Abschuß, und nächstes Mal besser aufpassen....

    "When my time on Earth is gone, and my activities here are past, I want they bury me upside down, and my critics can kiss my ass."Bob Knight


    „Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand.“Arthur Schopenhauer

  • :D das ist die für mich billigste Lösung, richtig.
    Nun, das mit dem Auto bewegen ist ja in dem fall durch die Ventilstellung ganz leicht nachzuvollziehen, da es sich an der selben Position befunden hat.

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    Grüße Michi

  • Nun, du bist ja in der Beweispflicht. Hast du das Auto fotografiert??Oder die Ventile??b 20 € und gut ist.

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  • Fotografiert nicht, aber ich hab mehrere Zeugen dass das Auto genauso stand wie ich es abgestellt habe. Und denen einfach so ohne mit der Wimper zu zucken 20 Flocken überweisen find ich nicht umbedingt richtig.

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    Grüße Michi

  • Wegen 5 €uronen nen Aufstand machen...ich weiss ja nicht.... ;)

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  • Das Prinzip ist, dass du in einer Zone mit eingeschränkter Parkmöglichkeit gegen die STVO verstoßen hast.
    Ob du dich jetzt nun ungerecht behandelt fühlst, ist dem Ordnungsamt Wurscht. Du hats zwei Knollen und wirst, so du keinen guten Verkehrsrechtsanwalt oder von vornherein Gnade beim Amt findest, beide Knollen zahlen.
    Sieh es als Lehre für die Zukunft.
    Überweisungsträger kommen m.E. schon lang nicht mehr ans Auto, du bekommst Post vom AMT, da steht es alles drin.
    Mit dem Nichtbewegen des Fahrzeuges bist du in der Beweislast, das wird sich schwer beweisen lassen. In aller Regel zählt nur das Foto und davon müsstest du zwei machen. Daraus könnte man dir schon wieder planmäßiges Nichtbeachten unterstellen .........

    LG Uwe

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    Too Old To Rock`n`Roll: Too Young To Die!

  • Werd ich wohl in den saueren Apfel beißen, auch wenn sichs mir immernochned erschließt und ichs trotzdem für humbug halte, aber danke für eure Hilfe. :thumbup:

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    Grüße Michi

  • Also mir wäre es zu stressig, da gegen anzugehen. Kannst ja mal bei der Stadt freundlich nachfragen (telefonisch z.B.) und ansonsten einfach 20€ blechen. Kommt ja der Stadt zugute ;)

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  • Peter hat nochmal in einem anderen thread geschrieben dass es unverschämt sei, dass Kinder jetzt lernen lieber ein zustecken und sich nicht zu wehren?


    Damit war aber nicht gemeint, daß man bei Fehlern ungestraft davon kommt. Ferner läuft Michael nicht mehr unter Kind, da er ja den Führerschein besitzt und schon eigenes Geld verdient.
    Und wenn du dich wegen nem Strafzettel lieber prügeln würdest, ist das deine Sache...... :zunge:

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  • Haaaaaaaaaahaaaaaaaaa

    warte auch seit 3 Wochen auf mein Knöllchen - das, was ich anner Scheibe hatte, hätte ich "unbürokratisch innerhalb von drei Tagen" überweisen sollen. Ansonsten drohe man mir mit Bußgeld. (Also drohen lasse ich mir schonmal gar nicht, weil jeder dahergelaufene Trottel kann son Stück Papier einfach wegnehmen)
    Kreuzweise! Ich werds wohl irgendwann zahlen, aber erstmal will ich Post von denen. Dann werd ich mich dazu äußern und bemängeln, dass der Benz neben mir kein Knöllchen hatte (auch er hat keinen Anwohnerausweis, weil das ein Kollege von mir ist, daher weiß ich das).....
    Und ein weiteres Fahrzeug in der Straße hat die 5 Meter zur Kreuzung nicht eingehalten, stand voll in der Kurve. Ich fühl mich verarscht.

    So - und mir gehts auch in aller erster Linie mal ums PRINZIP! Zum Teufel mit den Möchtegernpolizisten - wenn ich seh, was die Stadt Frankfurt allein in den 4 umliegenden Straßen täglich an Knöllchen einfährt, das über ein Jahr gerechnet.... also da kannste drei Parkhäuser von bauen. Möcht mal wissen was die mit dem Geld so anstellen, sinnvoll in die Straßen wirds anscheinend nicht investiert .....

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  • Damit war aber nicht gemeint, daß man bei Fehlern ungestraft davon kommt. Ferner läuft Michael nicht mehr unter Kind, da er ja den Führerschein besitzt und schon eigenes Geld verdient.
    Und wenn du dich wegen nem Strafzettel lieber prügeln würdest, ist das deine Sache...... :zunge:

    Hab bei dem Text den: ;) vergessen aber haste ja schon Richtig aufgenommen ;).

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    Stefan

  • Was mich auch mal interessiert. Ich wurde heute in der 30er-Zone fotografiert. Der Blitzer stand allerdings auf dem Bürgersteig (also die Hälfte von dem Auto) stand auf dem Bürgersteig. Ich habe allerdings mal gehört, das der Blitzer horizontal und vertikal gerade zur Fahrban und den Fahrzeugen ausgerichtet sein muss.

    würde ja heißen, da er auf dem Gehweg stand, war er ja schief. Kann ich das zufälligerweise anfechten?

    Nach einer gefühlten Ewigkeit mal wieder da. Mooiiiin :) :winke::winke:

  • Wie schnell warst du denn??

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  • Ich werds wohl irgendwann zahlen, aber erstmal will ich Post von denen.

    Ja du bekommst Post und zwar solche, die dich zu 15€ mehr auffordert. Was das angeht zieht man immer den kürzeren. Wem das nicht passt, der sollte sich im Pazifik eine Insel kaufen und seinen eigenen Staat gründen. Dort kann er dann machen, was er will. Es sei denn dort ist ein Ölvorkommen, dann hat er die Ammis wegen der Menschenrechte an den Hacken LOL :duw:

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    georg....

    da in deutschland i.d.R. nicht jede Fahrbahn exakt gerade ist, lassen sich die Geräte IM Auto justieren (verdrehen).

    Also, null chance außer du lässt dir mittels anwalt das einmessprotokoll zeigen.