Streit im Passagierrechte: Pilot darf Gurtmuffel rauswerfen

  • Was im Auto gilt, ist auch im Flugzeug Programm. Der Kapitän darf laut einem Gerichtsurteil Passagiere vor die Tür setzen, die sich nicht anschnallen wollen. Die Klage einer Reisegruppe wurde abgewiesen.

    Ein Flugkapitän darf Passagiere von Bord eines Flugzeugs weisen, wenn sie sich beim Start nicht anschnallen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Beschluss. Der Flugkapitän sei für die sichere Beförderung der Passagiere verantwortlich und habe insoweit auch polizeiliche Befugnisse (Az.: 13 U 231/09).

    Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Schadenersatzklage einer Reisegruppe von 146 Personen ab. Sie hatten sich geweigert, sich beim Start hinzusetzen und anzuschnallen. Der Flugkapitän brach daraufhin den Startvorgang ab und verwies die Gruppe von Bord. Die Betroffenen verlangten Schadenersatz von der Fluggesellschaft, weil sie sich Ersatztickets beschaffen mussten.

    Das OLG sah für eine Schadenersatzpflicht jedoch keine rechtliche Grundlage, denn die Fluggäste hätten durch ihr Verhalten eine vertragsgerechte Beförderung verhindert. Daher sei der Flugkapitän berechtigt gewesen, trotz bezahlter Flugtickets die Beförderung zu verweigern.


    Quelle: FTD

    Torsten

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  • Wohl getan!
    Allein schon aus dem Grund, dass ich nicht gerne von einem herumfliegenden Menschen erschlagen werden möchte...

    Grüße
    Simon
    Staatlich geprüfter Sterbensverzögerer

    "Z kommt relativ weit am Ende im Alphabet ......" - Goof 28.März 2020

    "Auch wenn Angela gesagt hat, wir sollen Menschenmassen vermeiden, habe ich mir gerade einen AUFLAUF gemacht"- Mats 28.März 2020

  • Manchmal bin ich über die Ignoranz mancher Menschen echt baff! Und vor allem, wie kann man so sturr sein und einen Rauswurf provozieren, wenn doch ein kleiner Klick den ganzen Ärger vermeidet?! :pillepalle:

  • ich find das immer lustig, wenn einer so lange Stress macht bis Passenger Service und Purser nach dem Cockpit rufen. WENN da dann einer aufsteht gibts meistens nur noch eine Ansage... "Iam sorry, you cant travel with us today..."

    122894.png ....hat keine Ahnung von B777

  • Manche Leute gehen echt schon als Quadratblöd durch.......
    Und vor allem dann auch noch klagen. Leute, Leute, Leute!

    LG Uwe

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    Too Old To Rock`n`Roll: Too Young To Die!

  • Vor allem eine Reisegruppa aus 146 Leuten? Wie soll ich mir das vorstellen? Betriebsausflug nach Malle, morgens um 9 alle schon zu wie ne Strandhaubitze, tanzen beim Boarden zu mitgebrachter Blöden-Mucke aus dem Ghettoblaster auf den klappbaren Tischen, Dosenstechenwettbewerb zwischen der Fenster und der Gangreihe, und dann kollektive Verweigerung gegenüber den "blöden Saftschubsen", oder wie? ?(

    - Jü

  • Der Pilot hat absolut Recht. Wie bescheuert muss man eigentlich sein um das Anschnallen im Flugzeug zu verweigern. Gut während des Fluges schnalle ich mich auch manchmal kurz ab. Aber sonst.... Wobei ich vor vier oder fünf Jahren im Netz gelesen habe, dass in Russland ein Flugzeug abgestürzt war, welches eine Paxkapazität von 160 hatte, aber 180 an Bord waren. Stimmt das wirklich dass die da unter der Hand Stehplätze vermieten oder ist das nur ein Gerücht...

    Nach einer gefühlten Ewigkeit mal wieder da. Mooiiiin :) :winke::winke:

  • Der kann froh sein, dass ihn der Pilot nur rausgeworfen hat. Wie Torti schon geschrieben hat, besitzt der pilot in command die polizeiliche Gewalt an Board seines Fliegers, sprich er darf Personen sogar festnehmen. Die Übergabe an die örtlichen Behörden darf aber nur an Flughafen von ICAO Mitgliedsländern erfolgen. Welche moderne Freiheit des Fliegens es ist, bzw. wo die entsprechende Passage im deutschen Recht verankert ist, müsste ich nochmal nachschauen.

    BCS DHK

    Gruß, Stefan

  • LuftVO, Abschnitt 1

    § 3 Rechte und Pflichten des Luftfahrzeugführers
    (1) Der Luftfahrzeugführer hat das Entscheidungsrecht über die Führung des Luftfahrzeugs. Er hat die während des Flugs, bei Start und Landung und beim Rollen aus Gründen der Sicherheit notwendigen Maßnahmen zu treffen.
    (2) Der Luftfahrzeugführer hat dafür zu sorgen, daß die Vorschriften dieser Verordnung und sonstiger Verordnungen über den Betrieb von Luftfahrzeugen sowie die in Ausübung der Luftaufsicht zur Durchführung des Flugs ergangenen Verfügungen eingehalten werden.

    - Jü

  • Wenn der Pilot den Start nicht abgebrochen hätte und sich die Paxen dann wegen Turbulenzen oder so ihr Köpfchen gestoßen hätte, hätte es wahrscheinlich genauso eine Klage gegeben...
    Ich weiß noch wie mit mein Vater mal erzählt hat, wie er als PIC zu einem Passagier der aufgemuckt hat gesagt hat "Waren Sie schonmal auf den Azoren? Wir fliegen gerade drüber. Wenn Sie jetzt nicht aufhören Probleme zu machen lernen Sie sie kennen.." :D

    Es grüßt,
    Lukas

  • 2) Der verantwortliche Luftfahrzeugführer darf die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Fall bestehende Gefahr für Personen an Bord des Luftfahrzeuges oder für das Luftfahrzeug selbst abzuwehren. Dabei hat er den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 4) zu wahren. Insbesondere darf der Luftfahrzeugführer

    1. die Identität einer Person feststellen,

    2. Gegenstände sicherstellen,

    3. eine Person oder Sachen durchsuchen,

    4. eine Person fesseln, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person den Luftfahrzeugführer oder Dritte angreifen oder Sachen beschädigen wird.


    (3) Zur Durchsetzung der Maßnahmen darf der Luftfahrzeugführer Zwangsmittel anwenden. Die Anwendung körperlicher Gewalt ist nur zulässig, wenn andere Zwangsmittel nicht in Betracht kommen, keinen Erfolg versprechen oder unzweckmäßig sind. Der Gebrauch von Schusswaffen ist Polizeivollzugsbeamten, insbesondere denjenigen der Bundespolizei nach § 4a des Bundespolizeigesetzes vorbehalten.

    (4) Alle an Bord befindlichen Personen haben den Anordnungen des Luftfahrzeugführers oder seiner Beauftragten nach Absatz 2 Folge zu leisten.

    122894.png ....hat keine Ahnung von B777