Die Verhandlungen über einen branchenweiten Tarifvertrag auch für die Lokführer sind gescheitert. Anders als die große Bahngewerkschaft EVG konnte sich die Lokführergewerkschaft GdL in den Verhandlungen mit den sechs größten Privatbahnen nicht einigen. Die GdL drohte daraufhin mit Streiks. Sie ist zwar deutlich kleiner als die EVG. Allerdings gilt sie als besonders schlagkräftig, da sie viele Lokführer vertritt, die bei einem Streik nicht ohne weiteres durch andere Mitarbeiter ersetzt werden können.
GdL: "Machtspiele auf dem Rücken der Lokführer"
Die GdL kritisierte, dass der mit der EVG zu Beginn der Woche ausgehandelte Branchen-Tarifvertrag auch für die Lokführer gelten sollte. Das seien "Machtspiele auf dem Rücken der Lokführer und zum Schaden der GdL". erklärte Gewerkschaftschef Claus Weselsky. Bei der EVG seien "keine zehn Prozent" der Lokomotivführer in Deutschland organisiert. Allein die GdL sei aufgrund ihres Organisationsgrades legitimiert, Tarifverträge für Lokführer abzuschließen.
Privatbahnen: GdL-Forderungen "unverständlich"
Die sechs großen Privatbahnen - Abellio, Arriva, Benex, HLB, Keolis und Veolia - kritisierten ihrerseits die mangelnde Kompromissbereitschaft der GdL. Mit dem mit der EVG vereinbarten Branchen-Tarifvertrag seien die Privatbahnen an ihre Grenzen gegangen, erklärte Veolia-Arbeitsdirektorin Ulrike Haber-Schilling. Es sei "unverständlich", warum die GdL auf Forderungen beharre, die über die mit der EVG vereinbarten Rahmenbedingungen "weit" hinausgingen. Die Privatbahnen kritisierten erneut, dass die GdL am Schlichtungsverfahren unter Leitung des SPD-Politikers Peter Struck nicht teilnahm.
Struck hatte am Montag die Einigung auf einen Branchen-Tarifvertrag zwischen der Deutschen Bahn, den sechs Privatbahnen und der Gewerkschaft EVG verkündet. Danach soll es für die Eisenbahner im Nahverkehr erstmals ein einheitliches Mindestniveau bei den Löhnen geben. Ziel ist, dass der Wettbewerb im Nahverkehr nicht über die Löhne ausgetragen wird. Die GdL hingegen strebte eine Regelung an, die einheitliche Löhne für Nah-, Fern- und Güterverkehr vorsieht.