[rechtliches] Fragen über Gehalt

  • Hi Eulen :)

    Ich bin am Ende meines Rechtlichen Wissens angelangt und habe folgende Situation:


    Ich bin zur Zeit als Aushilfe im Europa Park tätig. Dort bekomme ich einen Stundenlohn, d.h. ich werde nach Stunden bezahlt, bekomme deshalb keinen festen Lohn. Dieser beträgt 8,63 Euro/ Stunde.
    Nun möchte ich gerne, da ich dort nur am Wochenende tätig sein kann auch etwas unter der Woche machen - und habe gesucht und habe gestern nun ein Probearbeiten bei Schnitzel Huber gemacht und sie würden mich nehmen.

    Im Europa Park liegt meine Lohnsteuerkarte - und beim Schnitzel Huber würde ich auf 400€ Basis arbeiten.
    Jetzt ist die Frage:

    • Kann ich beide Jobs parallel ausüben?
    • Steht mir trotzdem noch Kindergeld zu?
    • Kann ich unter umständen zwei 400€ Jobs parallel ausüben (ohne Europa Park!) ?


    Es wäre super, wenn sich jemand der Ahnung hat melden würde und mir helfen würde.


    Vielen Dank!
    Gruß

    Mit fliegerisch-, freundlichen Grüßen,

    Timm Rehberg


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  • Ich weis, dass du mit sicherheit auch noch Wochentags anderswo arbeiten kannst.
    Du müsstest im E-Park bescheidsagen, verbieten kann dein Chef dir's aber nicht.

    Warum nicht durekt Festanstellung bei Wochentags und WE arbeiten?

    Mit freundlichen Grüßen

    Patrick
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  • Weil ich noch Schüler bin. Und ich möchte dann gerne nach meiner Schule endlich eine Ausbilung beginnen.

    Mit fliegerisch-, freundlichen Grüßen,

    Timm Rehberg


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  • Steht mir trotzdem noch Kindergeld zu?

    Da kannst Du Dir relativ einfach eine Info von der Kindergeldkasse holen...

    Hier die Adressensammlung für BaWü

    Hier die FAQ zum Kindergeld

    Bei meiner Tochter gibt´s trotz Einkommen und Volljährigkeit noch Kindergeld und sie liegt über 600 Euro Ausbildungsvergütung.
    Wenn Du Deine Einkünfte zusammenrechnest kannst Du noch Wegekosten und Werbungskosten abziehen und dann je nach Grenzwert die Arbeit nach Stunden anpassen - dann liegst Du vielleicht genau an der Grenze und bekommst weiterhin den Zuschuss ;)
    Welche Einküfte da angerechnet werden und was Du abziehen kannst enthält das Formular des Antrags - das könntest Du Dir relativ einfach besorgen und anschauen ;)

    :beer:

    ;)