Hi zusammen,
hier der Text von meinem Bekannten
ZitatDazu zum allgemeinen Verständnis folgendes:
Apple gibt auf alle technischen Geräte eine weltweite Garantie von 1 Jahr. Garantieansprüche sind gegen Apple selbst geltend zu machen, da es sich bei einer Garantie um eine freiwillige Leistung handelt.
Die gesetzliche Gewährleistungszeit dagegen beträgt zwei Jahre. Ansprüche daraus sind gegen den Verkäufer geltend zu machen. Dabei besteht innerhalb der ersten 6 Monate eine Beweislastumkehr, nach der der Verkäufer nachweisen muss, dass die verkaufte Sache nicht schon von Anfang an defekt war, sondern erst durch den Käufer beschädigt wurde. In den restlichen 1,5 Jahren muss der Käufer beweisen, dass der Fehler nicht von ihm verursacht wurde, sondern dass dieser schon von Anfang an bestand. (Das ist praktisch leider ziemlich schwierig. Deshalb kommen einige Händler auf die kundenunfreundliche Idee, schon von Anfang an nur 6 Monate Gewährleistung anzubieten und bei den restlichen 1,5 Jahren sofort auf gerichtliche Konfrontation zu setzen.)
Soweit zum rechtlichen Unterschied zwischen Garantie (freiwillig) und Gewährleistung (gesetzlich zwingend vorgeschrieben), wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine neue Sache kauft...
Ist zwar eine Schweinerei aber so ist das leider. Das deutsche Recht gibt auch nur das her. Also besteht so dein Anspruch noch, doch tritt der Fehler ja wegen dir auf (wahrscheinlich).