Moin,
hat jemand von Euch schon mal Erfahrungen mit einer Lizenzübertragung gemacht, d.h. ob man sein PMDG-Flugzeug verkaufen kann? Ich würde das germe vorher prüfen und hab hier mal recherchiert und meine Meinung ist da eindeutig.
Es sieht relativ easy aus, wenn man einfach die Email-Adresse auf die des Käufers ändert (habe ich jetzt nicht gemacht, aber im PMDG-Shop scheint das grundsätzlich möglich zu sein). Der "Activation Key" bleibt ja auch gültig, eine "Deactivation-App" gibts ja nicht, also nehme ich einfach an, dass man den PMDG Flieger in einem neuen Environment aktivieren kann.
Ich habe mir auch mal die EULA und die Terms of Use von PMDG angesehen, hier die wichtigsten Klauseln:
(siehe End User License Agreements)
ZitatGRANT OF LICENSE. This EULA grants you the right to use the Software only for its intended purpose. You may not sell, resell, license, rent, lease, lend, or otherwise transfer for value, the use of or installation of the Software. You may not redistribute the Software in any form. You may not authorize any other user to operate the software using your credentials.
Damit versucht PMDG, diesem Vorhaben einen Riegel vorzuführen. Allerdings ist diese Klausel in der EU ungültig und würde unter Verweis des bestehenden noch nicht geänderten Urteils auch gerichtlich angefochten werden (Erschöpfungsgrundsatz). Das bedeutet, dass der Käufer die Software weiterverkaufen darf, unabhängig von den Bestimmungen in der EULA.
Nun, es gibt zumindest ein EuGH Urteil, hab gerade mal bei beck-online (Juristendatenbank mit allen Urteilen) nachgesehen:
ZitatGebrauchte Lizenzen von Software, die im Internet erworben und heruntergeladen wurde, dürfen weiterverkauft werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 03.07.2012 entschieden. Denn das ausschließliche Verbreitungsrecht erschöpfe sich mit dem Erstverkauf der Programmkopie. Der Ersterwerber dürfe die Lizenz im Falle einer Mehrfachlizenz aber nicht aufspalten und teilweise weiterverkaufen (Az.: C-128/11).
Ein neueres Urteil hierüber habe ich nicht gefunden. Weiter aus dem Kommentar:
ZitatDer EuGH hat entschieden, dass ein Softwarehersteller den Weiterverkauf seiner «gebrauchten» Lizenzen auch dann nicht verhindern kann, wenn die Software beim Erstverkauf aus dem Internet heruntergeladen wurde.
Wer Lust und Muse hat, kann hier selbst nachlesen: CURIA - Documents
ZitatACCOUNTS AND PASSWORDS. You are responsible to maintain the confidentiality of your password and shall be responsible for all uses via your registration and/or login, whether authorized or unauthorized by you. You agree to immediately notify PMDG of any unauthorized use or your registration, user account or password.
Das spricht schon mal nicht gegen die Weise, denn dort steht nur die Vertraulichkeit des Passwortes. Die ist gegeben, wenn man nach dem Übertrag und Ändern des Benutzerkontos (basiert auf einer E-Mail-Adresse) ändert (sollte der Käufer eh tun).
in den Terms and Use steht fast nix... ist hier zu finden: Terms of Service
ZitatLICENSING POLICY: For Products that require a license key, you will be provided with a license key at purchase time that can be used to activate each of the software products you are licensing from PMDG Simulations. Your activation of the license key signals your acceptance of the terms specified in the End User License Agreement and these Terms of Service. For products that do not require a license key, your access to and/or use of the product signals your acceptance of these Terms of Service and the End User License Agreement.
Das Einverständnis soll ja eine rechtlich unwirksame Klausel nicht "heilen". Da würde ich mal behaupten, dass auch dieser Part nicht gegen einen Softwareverkauf spricht.
Mehr steht da auch nicht wirklich drin.
Wie seht ihr das?
Viele Grüße
Thomas