Softwareverkauf von MSFS AddOns an Dritte (hier: PDMG)

  • Moin,

    hat jemand von Euch schon mal Erfahrungen mit einer Lizenzübertragung gemacht, d.h. ob man sein PMDG-Flugzeug verkaufen kann? Ich würde das germe vorher prüfen und hab hier mal recherchiert und meine Meinung ist da eindeutig.

    Es sieht relativ easy aus, wenn man einfach die Email-Adresse auf die des Käufers ändert (habe ich jetzt nicht gemacht, aber im PMDG-Shop scheint das grundsätzlich möglich zu sein). Der "Activation Key" bleibt ja auch gültig, eine "Deactivation-App" gibts ja nicht, also nehme ich einfach an, dass man den PMDG Flieger in einem neuen Environment aktivieren kann.

    Ich habe mir auch mal die EULA und die Terms of Use von PMDG angesehen, hier die wichtigsten Klauseln:

    (siehe End User License Agreements)

    Zitat

    GRANT OF LICENSE. This EULA grants you the right to use the Software only for its intended purpose. You may not sell, resell, license, rent, lease, lend, or otherwise transfer for value, the use of or installation of the Software. You may not redistribute the Software in any form. You may not authorize any other user to operate the software using your credentials.

    Damit versucht PMDG, diesem Vorhaben einen Riegel vorzuführen. Allerdings ist diese Klausel in der EU ungültig und würde unter Verweis des bestehenden noch nicht geänderten Urteils auch gerichtlich angefochten werden (Erschöpfungsgrundsatz). Das bedeutet, dass der Käufer die Software weiterverkaufen darf, unabhängig von den Bestimmungen in der EULA.

    Nun, es gibt zumindest ein EuGH Urteil, hab gerade mal bei beck-online (Juristendatenbank mit allen Urteilen) nachgesehen:

    Zitat

    Gebrauchte Lizenzen von Software, die im Internet erworben und heruntergeladen wurde, dürfen weiterverkauft werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 03.07.2012 entschieden. Denn das ausschließliche Verbreitungsrecht erschöpfe sich mit dem Erstverkauf der Programmkopie. Der Ersterwerber dürfe die Lizenz im Falle einer Mehrfachlizenz aber nicht aufspalten und teilweise weiterverkaufen (Az.: C-128/11).

    Ein neueres Urteil hierüber habe ich nicht gefunden. Weiter aus dem Kommentar:

    Zitat

    Der EuGH hat entschieden, dass ein Softwarehersteller den Weiterverkauf seiner «gebrauchten» Lizenzen auch dann nicht verhindern kann, wenn die Software beim Erstverkauf aus dem Internet heruntergeladen wurde.

    Wer Lust und Muse hat, kann hier selbst nachlesen: CURIA - Documents

    Zitat

    ACCOUNTS AND PASSWORDS. You are responsible to maintain the confidentiality of your password and shall be responsible for all uses via your registration and/or login, whether authorized or unauthorized by you. You agree to immediately notify PMDG of any unauthorized use or your registration, user account or password.

    Das spricht schon mal nicht gegen die Weise, denn dort steht nur die Vertraulichkeit des Passwortes. Die ist gegeben, wenn man nach dem Übertrag und Ändern des Benutzerkontos (basiert auf einer E-Mail-Adresse) ändert (sollte der Käufer eh tun).

    in den Terms and Use steht fast nix... ist hier zu finden: Terms of Service

    Zitat

    LICENSING POLICY: For Products that require a license key, you will be provided with a license key at purchase time that can be used to activate each of the software products you are licensing from PMDG Simulations. Your activation of the license key signals your acceptance of the terms specified in the End User License Agreement and these Terms of Service. For products that do not require a license key, your access to and/or use of the product signals your acceptance of these Terms of Service and the End User License Agreement.

    Das Einverständnis soll ja eine rechtlich unwirksame Klausel nicht "heilen". Da würde ich mal behaupten, dass auch dieser Part nicht gegen einen Softwareverkauf spricht.

    Mehr steht da auch nicht wirklich drin.


    Wie seht ihr das?

    Viele Grüße
    Thomas

    Fly European with the Airbus-Family

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    CPU: Intel i7-13700KF | GPU: 16GB Nvidia GeForce RTX 4080 | OS: Win11 Pro 64bit | RAM: 64GB 2x 32GB DDR4 | HD: 2x Samsung M.02 2TB SSD | Monitors: LG 32" WHQL 2x DELL 24" | VR: PIMAX Crystal Light Headset | SIM-HW: Elgato Streamdeck / Thrustmaster TCA Officer Pack Airbus Edition / Logitec G Saitek Pro Flight Rudder Pedals | SIM: MSFS2020 | Aircraft: Fenix A319/A320/A321, FBW A320, Headwind A339, A2A PA24 | Online Network: VATSIM (ID: 861603)

    861603
  • Soweit ich weiß ist die EULA dann nicht gültig, wenn du dieser NACH dem Kauf des Produktes zustimmst. Generell zu sagen, dass die EULA nicht greift, stimmt meines Wissens nach nicht. Wenn du VOR dem Kauf zustimmst, dann greift diese auch bei uns.

    Bin mir gerade nicht sicher, wann man der EULA bei PMDG zustimmt.

    AMD Ryzen 7800X3D, ASUS Prime x670E, Corsair 32GB DDR5-6400, ASUS ROG STRIX 4090 OC


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  • Am Ende mit dem Kauf der Software (und tendenziell in der juristischen Sekunder vor dem Kauf), allerdings ist doch diese Klausel lt. EuGH unzulässig?

    Über die Abhängigkeit des Kauf(zeitpunkt) hatte ich noch nichts gehört, Ich suche mal weiter in der Juris-DB, ob es noch solche ähnlichen Urteile "danach" gibt... die dürften aber nicht öffentlich sein, befürchte ich..

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    861603
  • Soweit ich weiß ist es eben genau so, dass BEIM Kauf der EULA zugestimmt werden muss. Wenn das der Fall ist, hat die EULA bei uns in der EU Bestand, anders ist es, wenn du der EULA erst bei der Installation, also NACH dem Kauf zustimmen musst. In diesem Fall hat die EULA bei uns keinen Bestand und ist damit ungültig (Vergleichbar mit den AGB).

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  • Das ist soweit korrekt, doch eine EULA mit unzulässigen juristischem Inhalt, greift niemals.
    Ist bei uns auch so. Steht in einem Kaufvertrag ein Passus, der gegen gültiges Recht spricht, so ist der Passus nichtig.

    Aber auch ich bin kein Anwalt für Software.

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