- Offizieller Beitrag
greift §613a nicht nur bei einer Komplettübernahme einer Firma?
Dadurch dass der Verein aufgeteilt wird, müssen Sie sich nicht an das Ünername Gesetz halten.
Aber im Gesetz steht doch:
(1) Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.