Grad den Stern gelesen, wie kommen die bloss an die zig Fotos der Paxe, die Hintergründe, würd mich schon mal interessieren...
Diskussion um die in der Bild veröffentlichten Bilder von den Opfern von Flug AF447
-
-
Grad den Stern gelesen, wie kommen die bloss an die zig Fotos der Paxe, die Hintergründe, würd mich schon mal interessieren...
http://www.bildblog.de/page/2/
ein bisschen nach unten scrollen -
Hamma! Aber echt...Danke für den Link!
-
Das ist ja wohl die Größte Schweinerei die es gibt, da bitten die Angehörigen drum, dass die Bilder nicht in irgendwelche Zeitungen kommen und die Bildzeitung und andere nehmen die einfach. Sowas ist in meinen Augen dermaßen Widerlich.... :rotekarte: :wall: :grumble:
-
Warum denn ?
Ich würd denken die Bilder sind zu 90% frei zugänglich im Netz zu finden.
StudiVZ
MeinVZ
Wer-kennt-wen.de
facebook
online-communities
usw......Also mal keinen Stress machen hier - das bringt die neue Zeit mit sich. Wer von sich online ein Bild postet, der muss auch damit rechnen, dass es mal verwandt wird....
-
NAja Klaus,
ich glaube nicht das du es toll fändest wenn ich dein Profilbild hier kopiere und mit irgendwelchen falschen Tatsachen bzw. ausdrücklichen Wunsch es nicht zu veröffentlichen doch tue und es im eventuell im Internet verbreite.
Wieso denn auch bist ja selbst dran Schuld wenn du es hier veröffentlichst....Gruss
Dennis
-
Ob ich es toll finde oder nicht steht auf einem anderen Blatt - aber das ist die Realität.
Außerdem trägt es zur journalistischen Dramaturgie bei, wenn die Toten nicht nur Namen haben sondern auch Gesichter bekommen .... verkauft sich einfach besser.....
-
Ob es dann aber auch zur journalistischen Dramaturgie gehört gegen geltendes Recht zu verstoßen ist die andere Frage...
-
Warum denn ?
Ich würd denken die Bilder sind zu 90% frei zugänglich im Netz zu finden.
StudiVZ
MeinVZ
Wer-kennt-wen.de
facebook
online-communities
usw......Also mal keinen Stress machen hier - das bringt die neue Zeit mit sich. Wer von sich online ein Bild postet, der muss auch damit rechnen, dass es mal verwandt wird....
Da muss ich Dir mal 100% Recht geben. (Fast) Jeder stellt von sich Daten ins Internet und wundert sich, wo wohl die ganzen Infos herkommen. Dagegen waren die Infos der Volkszählung eine Lachnummer (wer sich daran erinnert).
Inwieweit die Veröffentlichung die Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt werden mögen Juristen besser wissen.
Die moralische Seite muß jeder für sich beurteilen, im Boulevard-Journalismus wird aber regelmäßig mit solcher Art von Fotos und auch anderer Veröffentlichungen gearbeitet.
-
Ganz abgesehen davon ist es wohl nicht undenkbar, dass die Bilder von Hinterbliebenen freigegeben wurden. So werden nicht "irgendwelche" Bilder ausgegraben sondern welche die auch stimmig mit der verstorbenen Person sind.
-
Das veröffentlichen der Bilder verstösst schlicht und ergreifend gegen:
- den Pressekodex
- die AGBs der Onlinedienste
- u.U. die Menschenwürde
- ...es ist immer wieder Gegenstand von Rügen etc. des Presserates gegen z.B. die BILD
Nehmt Euch mal die Zeit und beschäftigt Euch mal mit der Seite www. bildblog.de, da wird mir mancham ganz anders.
-
Danke Boerries du sprichst mir aus der Seele
-
Jungs, kommt einfach mal in der (Medien-)Realität des 21. Jahrhunderts an......
-
Nur weil etwas in der Realität leider Usus geworden ist, muss man es doch noch lange nicht akzeptieren, oder?
Alkoholmisbrauch unter Jugendlichen ist ja auch real - trotzdem find ich es nicht gut (nur mal als Vergleich).
-
+1...
-
Wieso soll ein normales Foto von einer Person in einer "Zeitung" gegen die Menschenrechte verstoßen? Ich habe z.B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SchülerVZ keine Absatz gefunden, der die externe Verwendung und Verbreitung von Informationen behandelt. Juristisch also möglicherweise dünnes Eis.
Zitat
5. Datennutzung und Datenschutz
5.1 Der sensible und verantwortungsvolle Umgang mit den personenbezogenen Daten aller Nutzer ist für schülerVZ ein Anliegen von äußerster Wichtigkeit.5.2 Sämtliche datenschutzrechtlichen Gesetze und Bestimmungen werden von schülerVZ genauestens befolgt. Zu diesen Bestimmungen zählen vor allem das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (§§ 85 ff. TKG) und die gesetzgeberischen Vorgaben auf EU-Ebene.
5.3 schülerVZ gibt die personenbezogenen Daten seiner Nutzer nicht an Dritte weiter, es sei denn, der Nutzer hat vorher seine ausdrückliche Einwilligung erklärt oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenweitergabe. Soweit der Nutzer eine Einwilligung erteilt, kann er sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch einfache Mitteilung (E-Mail, Fax, Brief) widerrufen.
5.4 Die unter dem Link http://www.schuelervz.net/l/terms/ zu findende Datenschutz-Erklärung informiert ausführlich darüber, zu welchem Zweck Daten erhoben werden, welche Mindestangaben von jedem Nutzer zu machen sind, welche Angaben zusätzlich freiwillig gemacht werden können und wie der Schutz und die Sicherheit aller personenbezogenen Daten bei schülerVZ gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet wird. Außerdem informiert die Datenschutz-Erklärung ausführlich über technische Fragen des Datenschutzes (cookies, logfiles, firewalls etc.). Weitere Informationen finden sich überdies in den Datenschutz-Informationen.
Da die Medien ungehindert an die Daten herangekommen sind, ist davon auszugehen, dass die verstorbenen Personen zuvor ihre Einwilligung erteilt haben. Dies geschieht ja bereits in der Praxis durch die allgemeine Freigabe des eigenen Profils. Man darf sich nicht beschweren. Wem es nicht passt, der sollte diese Angebote einfach nicht in Anspruch nehmen.
-
Ich habe die Diskussion aus dem Thread "Airbus der Air France vermisst...." ausgegliedert und bitte Euch, diese in diesem Thread fortzusetzen
-
Wieso soll ein normales Foto von einer Person in einer "Zeitung" gegen die Menschenrechte verstoßen? Ich habe z.B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SchülerVZ keine Absatz gefunden, der die externe Verwendung und Verbreitung von Informationen behandelt. Juristisch also möglicherweise dünnes Eis.
Da die Medien ungehindert an die Daten herangekommen sind, ist davon auszugehen, dass die verstorbenen Personen zuvor ihre Einwilligung erteilt haben. Dies geschieht ja bereits in der Praxis durch die allgemeine Freigabe des eigenen Profils. Man darf sich nicht beschweren. Wem es nicht passt, der sollte diese Angebote einfach nicht in Anspruch nehmen.
Im Vergleich zu StudiVZ sind die AGBs bei SchülerVZ tatsächlich eventuell etwas nachlässig. Aber es finden sich dennoch zwei Passagen, die es doch etwas fragwürdig erscheinen lassen, würde eine Zeitung Bilder aus diesem Netzwerk verwenden.
Zitat2.1 Voraussetzung einer Anmeldung bei schülerVZ als Nutzer ist ein Mindestalter von zwölf (12) Jahren und die Eigenschaft als Schüler / Schülerin. Darüber hinaus muß das künftige Mitglied die erforderliche Einsichtsfähigkeit und Reife besitzen, um die Bedeutung der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der persönlichen Daten zu verstehen. Mit der Anmeldung versichert der Nutzer daher gegenüber dem Betreiber, das zwölfte (12.) Lebensjahr vollendet zu haben und sich über die Bedeutung der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der persönlichen Daten bewußt zu sein. Der Betreiber ist berechtigt, die Personalien, insbesondere das Alter des Nutzers anhand geeigneter amtlicher Papiere zu prüfen.
Zitat2.4 schülerVZ bietet die Dienste seiner Plattform ausschließlich für private Zwecke an. Eine gewerbliche Nutzung ist nicht erlaubt. Mit der Anmeldung versichert der Nutzer, die Dienste nur für private Zwecke zu nutzen.
StudiVZ hat da noch einen eigenen Abschnitt:
Zitat5.4 Bei der Nutzung der Inhalte innerhalb des studiVZ-Netzwerkes
5.4.1
Die Nutzung des studiVZ-Netzwerkes und seiner Anwendungen darf ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgen. Nutzer dürfen daher die Kontaktdaten anderer Nutzer, die über das studiVZ-Netzwerk zugänglich sind, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die eigene private Kommunikation. Nicht gestattet ist deshalb z.B. die Verwendung der Daten eines Nutzers zum Zwecke der Personaldatenerhebung durch Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Personal- bzw. Arbeitsvermittler, Universitäten, Fachhochschulen oder durch vergleichbare öffentliche oder private Bildungseinrichtungen.5.4.2
Jede Nutzung, die darauf abzielt, das studiVZ-Netzwerk, über dieses zur Verfügung gestellte Anwendungen oder zugänglich gemachte Inhalte geschäftsmäßig, gewerblich oder sonstig kommerziell zu verwenden, ist untersagt. Es gilt den für alle Nutzer verbindlichen Verhaltenskodex für die Nutzung des studiVZ-Netzwerkes zu beachten, der auch strenger sein kann als geltende gesetzliche Vorschriften und der abrufbar ist unter: http://www.studivz.net/l/rules/5.4.3
Die über das studiVZ-Netzwerk zugänglichen Inhalte dürfen – mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle – nicht ohne Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber kopiert, verbreitet oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden. Untersagt ist insoweit auch der Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten, wie z.B. Crawlern (alias Spider oder Robot, kurz: Bot).