Richtig, so oder so ist es somit ein Tötungsdelikt und wenn es nur ein weiteres Opfer gibt...
Die Schuldfrage bei so etwas kann da allerdings so oder so ausgehen ... ob das hier passiert ...
Wie gesagt, eine Erklärung für so etwas ist keine Rechtfertigung oder Entschuldigung, soll es auch nicht sein.
Die Schuldfrage stellt sich nicht, wenn der vermeintliche Täter tot, habe ich mir sagen lassen.