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KLM 677 diverted to Yellowknife.
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- Offizieller Beitrag
Interessant, ein niederländisches Kind mehr... Hätte man nicht rein theoretisch auch weiterfliegen können wenn es dem kleinen Knirps laut Bericht doch gut ging?
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Interessant, ein niederländisches Kind mehr... Hätte man nicht rein theoretisch auch weiterfliegen können wenn es dem kleinen Knirps laut Bericht doch gut ging?
Vorsicht ist besser als Nachsicht
Auch wenn ein Arzt an Bord war, sollten Mutter & Kind medizinisch versorgt werden. Und ich glaub viel mehr als einen Defi und einen Verbandskasten hat KLM nicht an Bord -
Mein Reden Artur, geht so besser
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- Offizieller Beitrag
Die Sachlage ist noch anders. Ab einem gewissen Zeitpunkt dürfen Schwangere ja nicht mehr fliegen. Das heißt, wir mussten von einer Frühgeburt aus gehen........;)
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Warum steht denn davon noch nichts im Avherald? Solche Themen sind dort doch auch immer wieder zu lesen ...
Grüße,
Gerson -
Ich habe Simon mal angemailt, aber er hat auf Grund der masse an Berichten die er bekommt schon seit letztem Jahr aufgehört medicals und unrulies zu melden.
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Ab einem gewissen Zeitpunkt dürfen Schwangere ja nicht mehr fliegen
Sagt wer?? -
Sagt wer??
Ab der 36. Schwangerschaftswoche raten wir jedoch von Flugreisen ab. Auch in der ersten Woche nach der Geburt ist eine Flugreise nicht ratsam. Erwarten Sie mehr als ein Baby, empfehlen wir Ihnen, immer erst Ihren Arzt zu konsultieren. Wenn es während der Schwangerschaft Komplikationen gab, benötigen Sie eine Fluggenehmigung von Ihrem Arzt.
Bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche, bzw. bis vier Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin können werdende Mütter mit einem unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf ohne gynäkologisches Attest mit Lufthansa fliegen. Ab der 28. Schwangerschaftswoche wird jedoch empfohlen ein aktuelles Attest mit sich zu führen, in dem Folgendes ausgewiesen ist.
Die Bestätigung, dass die Schwangerschaft unkompliziert verläuft.
Der erwartete Geburtstermin.
Der Arzt sollte ausdrücklich erwähnen, dass die Schwangerschaft die Patientin nicht an Flugreisen hindert.
Nach der 36. Schwangerschaftswoche oder bei einem komplizierten Schwangerschaftsverlauf kann über das Medical Operation Center von Lufthansa eine Ausnahmegenehmigung angefragt werden. Schwangere müssen ab diesem Zeitpunkt ein ärztliches Attest vorlegen, das zum geplanten Zeitpunkt des Abfluges nicht älter als 72 Stunden sein darf. In diesem Attest muss aufgeführt sein, dass der Arzt die Patientin untersucht hat und sie körperlich zu einer Flugreise in der Lage ist. Darüber hinaus muss der geschätzte Geburtstermin aufgeführt werden.
Bei komplizierten Schwangerschaften oder Zwillings- bzw. Mehrlingsschwangerschaften ist das Anfragen einer Ausnahmegenehmigung ab der 28. Schwangerschaftswoche notwendig.
Wegen des erhöhten Thromboserisikos während der Schwangerschaft empfehlen wir, im Flugzeug Stützstrümpfe zu tragen. -
Und nicht nur auf den Gesundheitszustand der werdenden Mutter kommt es an – auch die Bestimmungen der Fluggesellschaft können ihr einen Strich durch die Reisepläne machen: Nicht alle Airlines nehmen Frauen mit Babybauch zu jedem Zeitpunkt in der Schwangerschaft mit. Der Dachverband der Fluggesellschaften, IATA (International Air Transport Association), empfiehlt seinen Mitgliedern, Schwangere nach der 36. Woche höchstens noch nach Vorlage eines ärztlichen Attests zu befördern, das die Flugtauglichkeit der Frau bescheinigt. Laut Huch soll das die Unternehmen vor Kosten und Risiken schützen, die bei einer Geburt an Board entstehen könnten.
Die Beförderungsbedingungen der einzelnen Fluggesellschaften fallen dann aber häufig strenger aus: Viele Airlines nehmen Schwangere ab der 34. oder 36. Woche nicht mehr mit. Manche Gesellschaften verlangen schon viel früher – einige bereits ab der 28. Woche – ein entsprechendes Attest von einer Hebamme oder einem Arzt. Bei Mehrlingsschwangerschaften ist in vielen Fällen das Mitfliegen schon ab der 32. Woche nicht mehr möglich. Erkundigen Sie sich deshalb am besten rechtzeitig vor der Reise über die jeweiligen Bestimmungen der Airline und führen Sie das ärztliche Attest, falls erforderlich, im Handgepäck mit.
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Empfehlungen sind etwas anderes als rechtsverbindliche Verbote....
Nichtsdestotrotz sind jene Empfehlungen bestimmt nicht das Schlechteste, was man befolgen kann.
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Es verhält sich eben wie mit Alkohol. An Bord trinken ist ja nicht verboten, wird sogar ausgeschenkt. Kommt aber jemand (zu) betrunken am Gate an, kann es sein dass ihm die Beförderung verweigert wird. Grundlage : Gefährdung der Flugdurchführung, Sicherheit aller Beteiligten an Bord
Ebenso können Kranke etc. von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Ebenso ist es mit der Schwangerschaft, eine Diversion (gerade auf Langstrecke) erzeugt unnötiges Risiko, Kosten und Probleme. 4 Wochen VOR errechnetem Geburtstermin ohne Attest wird man eigentlich vom Checkin gar nicht mehr akzeptiert.
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Nun die Dame in dem Beitrag befand sich dem Reporter nach zu Folge im 6ten Monat. Und letztendlich ist es kein Sicherheitsrisiko sondern eher ein monetäres Risiko, oder??
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Allerdings will ich auch die Fluggastdienstler am check in sehen, die weibliche Passagiere fragen, in welchem Monat man schwanger ist... Da vertut man sich genau EIN einziges Mal
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ZitatNun die Dame in dem Beitrag befand sich dem Reporter nach zu Folge im 6ten Monat. Und letztendlich ist es kein Sicherheitsrisiko sondern eher ein monetäres Risiko, oder??
Wenn Du aber den Beitrag richtig liesst siehst Du das das Kind schon "fertig" war. -
Was einem kleinen medizinischen Wunder gleichkäme.